Die amerikanischen Technologie-Giganten Google, Facebook, Microsoft, Twitter und Amazon werden womöglich die ersten Opfer der von Präsident Trump verfolgten „America First“- Politik sein. Trump unterzeichnete am 25. Januar 2017 die Anordnung (Executive Order) zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Schon jetzt ist deutlich, dass die Politik der Trump-Administration einem gemeinsamen Datenschutz-Verständnis zwischen den USA und der EU diametral entgegen laufen.
Section 14 hat folgenden Wortlaut:
„Agencies shall, to the extent consistent with applicable law, ensure that their privacy policies exclude persons who are not United States citizens or lawful permanent residents from the protections of the Privacy Act regarding personally identifiable information.“
Auch wenn sich diese Bestimmung vermutlich zunächst gegen diejenigen Personen richten soll, die sich illegal in den Vereinigten Staaten aufhalten, hat sie doch auch erhebliche Auswirkungen auf den transatlantischen Datentransfer. Vor allem das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der US-Regierung „Privacy Shield“ ist betroffen. Das erst im letzten Sommer ausgehandelte Abkommen gestattet es Unternehmen, welche die Einhaltung der Privacy Shield Prinzipien gewährleisten, personenbezogene Daten aus der Europäischen Union in die USA zu übermitteln.
Voraussetzung für die Übermittlung ist ein „angemessenes Datenschutzniveau“, also ein dem EU-Recht gleichwertiger Schutz für die in die USA transferierten personenbezogenen Daten. Die Europäische Kommission hat am 12. Juli 2016 auf Basis des US-Rechts und der Zusicherungen der Obama-Administration die Existenz eines gleichwertigen Datenschutzes festgestellt (Angemessenheitsbeschluss). Privacy Shield trat damit an die Stelle des Safe Harbour Arrangements, welches der Europäische Gerichtshof am 6. Oktober 2015 annulliert hatte, da es den in Art. 8 der EU-Grundrechtecharta garantierten Schutz personenbezogener Daten nicht gewährleistete.
Zu den Zusicherungen der US-Seite gehörte die Auslegung des US-Rechts in der Weise, dass die US Datenschutzbestimmungen – soweit rechtlich zulässig – auch für Daten von EU-Bürgern angewandt werden. Damit dürfte jetzt Schluss sein.
Eine wichtige Basis bildete auch der vom US-Kongress im Februar 2016 gebilligte Judicial Redress Act (JRA), der die Grundlage dafür bereitstellt, dass sich EU-Bürgerinnen und Bürger an US-Behörden wenden können, wenn sie der Auffassung sind, dass US-Behörden ihre Daten zu Unrecht verarbeiten. Allerdings räumt der JRA den EU-Bürgern solche Klagerechte nicht selbst ein, sondern macht dies von einer Anordnung des US-Justizministers (Attorney General) abhängig. Die scheidende Obama-Administration hat eine entsprechende Erklärung wenige Tage vor der Inauguration Donald Trumps herausgegeben, die neben der Europäischen Union als Ganzes, 26 ihrer Mitgliedstaaten und Zypern umfasst Die oben zitierte Executive Order könnte so verstanden werden, dass das Justizministerium die „Privilegierung“ der Bürger anderer Staaten zurücknimmt, welche am 1. Februar 2017 in Kraft treten soll.
Unabhängig davon ist zu befürchten, dass die – nach den Snowden-Enthüllungen von US-Präsident Obama angeordneten – partiellen Sicherungen des Datenschutzes für Nicht-Amerikaner bei der geheimdienstlichen Überwachung außer Kraft gesetzt werden. Damit würden auch die Erklärungen des US-Geheimdienstkoordinators im Rahmen der Privacy Shield—Verhandlungen obsolet.
Vor diesem Hintergrund muss die EU-Kommission unverzüglich handeln. Sie darf mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Fortgeltung des Angemessenheitsbeschlusses zum Privacy Shield noch gegeben sind, nicht erst bis zur ersten, im Sommer d.J. vorgesehenen regulären Privacy Shield Review warten. Aber auch die europäischen Datenschutzbehörden sind gefragt. Der Europäische Gerichtshof hat Ihnen in seiner Safe Harbour-Entscheidung auferlegt, Zweifeln an einem angemessenen Datenschutzniveau selbstständig nachzugehen und damit nicht auf eine entsprechende Feststellung der Kommission zu warten.