Sichere Kommunikation über das Internet stärken statt schwächen!

Stellungnahme der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) zu Forderungen, Internetanbieter zum Einbau von Überwachungsschnittstellen zu verpflichten

2019-06-11 Stellungnahme Backdoors

Berlin, 11. Juni 2019

Die sichere Kommunikation über das Internet stärken statt schwächen!

Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) lehnt die Forderungen von Innenministern und Vertretern der Sicherheitsbehörden ab, die Internetanbieter  dazu zu verpflichten, in ihre Dienste Schnittstellen einzubauen, über welche die Kommunikation an Sicherheitsbehörden ausgeleitet oder von diesen überwacht werden kann. Derartige Verfahren schwächen die Informationssicherheit, gefährden die Vertraulichkeit der Kommunikation und den effektiven Schutz personenbezogener Daten.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung der elektronischen Kommunikation im privaten und geschäftlichen Bereich sind technische Schutzmaßnahmen gegen die unbefugte Kenntnisnahme und Einwirkung durch Dritte von zentraler Bedeutung. Insbesondere bei der Übermittlung hochsensibler Daten ist eine sichere Ende–zu–Ende–Verschlüsselung unverzichtbar. Zudem würden „Backdoors“ und vergleichbare Überwachungsmöglichkeiten unabsehbare Risiken für digital gesteuerte industrielle Prozesse („Industrie 4.0“) bewirken.

Die Vorstellung, technische Überwachungsschnittstellen ließen sich so gestalten, dass sie nur durch Behörden demokratischer Staaten unter Wahrung rechtsstaatlicher Verfahren und entsprechender Schutz– und Kontrollvorkehrungen genutzt werden können, ist wirklichkeitsfremd.

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass mit den 2017 vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Befugnissen zur Durchsuchung von informationstechnischen Systemen („Bundestrojaner“) und zur Überwachung digitaler Kommunikation („Quell-TKÜ“) bereits eine bedenkliche Ausweitung der digitalen Überwachung erfolgt ist. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wäre die nun ins Auge gefasste Ausweitung der Internetüberwachung auch verfassungsrechtlich hochgradig zweifelhaft.

Die EAID empfiehlt deshalb, die Pläne zum verpflichtenden Einbau von Überwachungsschnittstellen in Internetdienste nicht weiter zu verfolgen.

Kontakt: Peter Schaar

psch@eaid-berlin.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert