von Alexander Dix (22.02.2024)
Der Europarat verhandelt gegenwärtig über eine Rahmenkonvention zu künstlicher Intelligenz, zu den Menschenrechten, zu Demokratie und Rechtsstaat. An den Verhandlungen nehmen neben VertreterInnen der Mitgliedstaaten des Europarats auch VertreterInnen zahlreicher außereuropäischer Staaten mit Beobachterstatus teil. Falls eine Einigung über die Konvention erzielt wird, könnte sie, wie schon andere Konventionen des Europarats in der Vergangenheit, auch den Beitritt außereuropäischer Staaten ermöglichen und auf diese Weise globale Bedeutung erlangen. Die nächste und möglicherweise entscheidende Sitzung des federführenden Ausschusses findet vom 11.-14. März 2024 statt.
Anfang Februar haben zudem die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine politische Einigung über den Text einer EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz (AI Act) erzielt, der in den kommenden Wochen endgültig beschlossen werden soll. Dieser enthält Regelungen, die sich sowohl an private Hersteller als auch an private und öffentliche Anwender von Systemen der künstlichen Intelligenz richten.
Demgegenüber dringen dem Vernehmen nach Vertreter außereuropäischer Staaten bei den Verhandlungen über die Rahmenkonvention des Europarats darauf, dass der Anwendungsbereich dieser Konvention enger gefasst und generell auf öffentliche Stellen beschränkt wird. Damit würde ein zentraler Wertungswiderspruch gegenüber der demnächst in Kraft tretenden EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz entstehen, der vermieden werden sollte. Es ist zwar wünschenswert, dass auch außereuropäische Staaten der Konvention des Europarats nach ihrer Annahme durch die Mitgliedstaaten beitreten. Diese Möglichkeit sollte aber nicht dadurch erkauft werden, dass die von den EU-Mitgliedstaaten beschlossenen Standards abgesenkt werden.
Der Vorstand der EAID hat sich an die beteiligten Ministerien mit der Bitte gewandt, dies bei den Verhandlungen im Europarat zu berücksichtigen.
Dr. Alexander Dix