Der erste internationale Vertrag zur Informationsfreiheit tritt in Kraft – wie lange will Deutschland noch abseits stehen ?

Am 1. Dezember 2020 wird die Konvention No. 205 des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (Tromsö-Konvention) in Kraft treten, nachdem die Ukraine als zehnter Unterzeichnerstaat das Abkommen ratifiziert hat (https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/205/signatures?p_auth=Fho5TNcG). Die Tromsö-Konvention ist das erste internationale Abkommen zur Informationsfreiheit weltweit. Hier wie auch beim Datenschutz hat der Europarat Pionierarbeit geleistet. Vor 35 Jahren, am 1. Oktober 1985 trat die Datenschutzkonvention des Europarats in Kraft, bis heute das einzige international verbindliche Abkommen in diesem Bereich, dem mittlerweile 55 Staaten in Europa, Afrika und Südamerika beigetreten sind.
Ein wesentlicher Unterschied fällt allerdings ins Auge: während Deutschland bei der Datenschutzkonvention zu den fünf ersten Unterzeichnerstaaten gehörte, hat die Bundesregierung die Tromsö-Konvention bisher nicht einmal unterzeichnet. Sie verweist zu Unrecht darauf, dass die in Deutschland geltenden Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder die Funktion der Tromsö-Konvention erfüllen würden. Mit diesem Argument hätte sie auch den Beitritt zur Datenschutzkonvention von 1985 ablehnen können, denn zu dieser Zeit galten in Bund und allen Ländern bereits Datenschutzgesetze. In Wirklichkeit fehlt schlicht der politische Wille, der internationalen Entwicklung des Informationsfreiheitsrechts Rechnung zu tragen. Das wäre dringend nötig, denn in Bayern, Niedersachsen und Sachsen gibt es bisher keine Informationsfreiheitsgesetze. Formal versteckt sich die Bundesregierung hinter diesen Bundesländern. In Niedersachsen und Sachsen gibt es immerhin politische Absichtserklärungen für den Erlass von Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzen, Bayern dagegen ist in diesem Punkt absolutes Schlusslicht. Dort haben bisher immerhin rund 80 Städte und Gemeinden durch Informationsfreiheitssatzungen für „Transparenz von unten“ gesorgt. Ein Beitritt der Bundesrepublik zur Tromsö-Konvention ist deshalb überfällig. Er würde die letzten weißen Flecken auf der deutschen Informationsfreiheitskarte beseitigen.

Alexander Dix

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