Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat auf ihrer 92. Konferenz am 9. November 2016 gefordert, den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf eines „Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes“ zurückzuziehen. In der Entschließung, die bei Enthaltung der für die Bundesgesetzgebung zuständigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beschlossen wurde, bezweifelt die Datenschutzkonferenz, dass sich irrational handelnde Einzeltäter, die ihren eigenen Tod bei Anschlägen bewusst in Kauf nehmen, von ihren Taten durch Videokameras abschrecken ließen.
Die Betreiber von Videoüberwachungsanlagen seien bereits heute meist nicht in der Lage, ein Live-Monitoring durchzuführen und die Bilder der vielen Kameras durch ihr eigenes Personal auszuwerten. Deshalb könne schon jetzt bei Gefahren nicht direkt und schnell eingegriffen werden. In der Praxis bleibe die Bedeutung der Kameras daher auf eine Speicherung auf Vorrat und für die spätere Strafverfolgung beschränkt. Die mögliche Erhöhung eines faktisch ungerechtfertigten subjektiven Sicherheitsgefühls könnte Grundrechtseingriffe aber nicht rechtfertigen.
Auch der Verlagerung der Verantwortung für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit auf die privaten Betreiber von Einkaufszentren und öffentlichem Personennahverkehr stehen die Datenschutzbeauftragten kritisch gegenüber. Die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung obliege den Sicherheitsbehörden, die über ausreichende landes- und bundesgesetzliche Grundlagen sowohl für die Gefahrenabwehr
als auch für die Strafverfolgung verfügen.
Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) hat am 4. November 2016 zu dem vom BMI vorgelegten „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ ähnlich kritisch Stellung genommen.