Die Bundesregierung hat gerade den 2. Nationalen Aktionsplan im Rahmen der Open Government Partnership (OGP) veröffentlicht (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1667398/d3a4e7a0597be1d49dc37237a3849aca/2019-09-04-nationaler-aktionsplan-ogp-data.pdf?download=1). Damit erfüllt sie zwar eine Verpflichtung im Rahmen dieses internationalen Bündnisses, dem sie erst mit erheblicher Verspätung beigetreten ist. Auch inhaltlich lässt dieser 2. Aktionsplan Einiges zu wünschen übrig und bleibt in Vielem hinter den Erwartungen zurück, worauf Vertreter der Zivilgesellschaft in ihrer Stellungnahme hingewiesen haben (https://opengovpartnership.de/zweiter-nationale-aktionsplan/).
Vollends unverständlich ist allerdings dier Haltung der Regierung zur Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (Tromsö-Konvention), die bereits seit 2009 unterschriftsreif ist und bisher von 9 Staaten in Europa ratifiziert wurde. Die Bundesregierung hat hierzu in einer Unterrichtung des Bundestages (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/104/1910411.pdf) des Bundestages mitgeteilt, sie beabsichtige nicht, diese erste international verbindliche Konvention zum Informationszugagng zu unterzeichnen. Zur Begründung erklärt sie, aufgund der zu geringen Zahl an Ratifikationen sei die Konvention bisher nicht in Kraft getreten. Zudem erfülle das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und die Informationsfreiheitsgesetze der Länder erfüllten den Zweck der Konvention. Insoweit werde keine Notwendgkeit zur Unterschrift und Ratifikation durch die Bundesrepublik gesehen.
Das ist so lapidar wie unzutreffend. Zum einen verschweigt die Bundesregierung, dass mit der Ratifikation durch Deutschland die zum Inkrafttreten erforderliche Zahl von 10 Ratifikationen erreicht würde. Zum anderen haben nicht alle Bundesländer Informationsfreiheitsgesetze. Die deutsche Landkarte der Transparenz weist in Bayern, Sachsen und Niedersachsen nach wie vor weiße Flecken auf. Bezeichnenderweise haben Bayern und Niedersachsen die Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung über das Recht zur Beteiligung an Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung abgelehnt, weil sie sich durch dieses Zusatzprotokoll zum Erlass von Informationsfreiheitsgesetzen verpflichtet gesehen hätten. Die Bundesregierung erweckt gleichwohl den unzutreffenden Eindruck, als sei der freie Zugang zu amtllichen Dokumenten in Deutschland insgesamt ausreichend sichergestellt. Sie macht auch keine Anstalten, dem Beispiel der Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz zu folgen und das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes durch ein Transparenzgesetz zu ersetzen, bei dem amtliche Informationen als „Bringschuld“ den Bürgerinnen und Bürgern in einem einheitlichen Online-Portal zur Vergüung gestellt werden. Das würde übrigens auch der notwendigen Digitalisierung der Informationsbestände in der öffentlichen Verwaltung den erforderlichen Schub verleihen. Stattdessen begnügt sich die Bundesregierung damit, sich hinter den Einwänden der letzten Bundesländer ohne Informationsfreiheitsgesetze zu verstecken. Auch in einem föderalen System wäre es an der Zeit, auf diese Länder einzuwirken, um ein einheitlicheres Transparenzniveau in Deutschland zu erreichen. Dafür fehlt aber offenbar der politische Wille. Statt allen Bürgerinnen und Bürgern durch Beitritt zur Tromsö-Konvention einklagbare Rechte auf Informationszugang einzuräumen, begnügt sich die Regierung damit, unverbindliche Transparenzprojekte im Rahmen der Open Government Partnership anzukündigen. Glaubwürdigkeit sieht anders aus.