Angela Merkel sollte die europäische Datenschutzreform zur Chefsache machen!

Das Europäische Parlament hat heute mit überwältigender Mehrheit für die Vorlage zur EU-Datenschutzreform gestimmt. Damit bestätigt das Plenum die vom Rechts- und Innenausschuss (dem sog. LIBE-Komitee) bereits im letzten Herbst angenommene Votum.

Die heutige Entscheidung ist in doppelter Hinsicht von Bedeutung: Zum einen wird damit sichergestellt, dass das Reformpaket, das die europäische Kommission Anfang 2012 auf den Weg gebracht hat, auch in der nächsten Legislaturperiode des Parlaments behandelt werden kann. Ohne die Entscheidung des Plenums wäre das gesamte Paket, bestehend aus dem Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung und einer Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Justiz, der „Diskontinuität anheimgefallen“. Alle Beratungen und Beschlüsse, die in dieser Legislaturperiode gefasst wurden, wären obsolet geworden. Das Europäische Parlament hat nun den Weg dafür frei gemacht, dass die Datenschutzreform weiterhin auf der europäischen Agenda bleibt. Der Beschluss des europäischen Parlaments ist aber auch in anderer Hinsicht von großer Bedeutung: Gerade weil es sich hierbei nicht um die Entscheidung einer knappen Mehrheit, sondern um einen nahezu einstimmiges Votum handelt, verdeutlichen die europäischen Volksvertreter damit, wie wichtig ihnen die datenschutzrechtliche Neuregelung ist.  Ein starkes politisches Signal!

Trotzdem ist der Ausgang der europäischen Datenschutzdebatte nach wie vor ungewiss. Dies liegt einen an den Unwägbarkeiten der bevorstehenden Europawahl. Wenn nationalistische und Euro-kritische Kräfte daraus deutlich gestärkt  hervorgehen, wird es für sämtliche europäische Vorhaben  schwierig: auch für das Datenschutzpaket. Unabhängig davon liegt der Schlüssel für ein starkes europäisches Datenschutzrecht aber weiterhin beim Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten zusammenwirken. Wenn hier weiterhin blockiert und hingehalten wird, sei es wegen einer ohnehin ablehnenden Grundhaltung – in Großbritannien -, sei es  unter Hinweis auf die komplizierte Detailarbeit – die deutsche Position -,  sei es durch Unfähigkeit der Verhandler, wird es immer schwieriger werden, zu einem Konsens zu kommen.

Die deutsche Verhandlungsführung im Rat ist nach allen Berichten sehr widersprüchlich.  Zum einen wird beklagt, dass die europäischen Reformvorschläge das „hohe deutsche Datenschutzniveau“ gefährden. Im gleichen  Atemzug werden aber die entscheidenden Grundlagen des deutschen Datenschutzrechts, die auch in das Reformvorhaben der europäischen Kommission und des Parlaments eingeflossen sind, infrage gestellt: Insbesondere das aus dem Grundrecht auf Datenschutz abgeleitete  Regelungsprinzip, dass die Datenverarbeitung das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung zu achten hat. Nach überwiegender Auffassung von Verfassungsrechtlern müssen nicht nur öffentliche Stellen das informationelle Selbstbestimmungsrecht respektieren, sondern der Staat muss  Vorkehrungen treffen, damit die Bürgerinnen und Bürger auch im Verkehr  mit Unternehmen vor umfassender Registrierung und Ausforschung geschützt werden. Perrsonenbezogene Daten dürfen deshalb nur verarbeitet werden, soweit gesetzliche Regelungen oder eine persönliche Einwilligung des Betroffenen dies erlauben.  Genau dieses „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ stört etwa amerikanische Internetkonzerne an der Entfaltung ihrer Geschäftsmodelle. Deutschland  und Europa wären schlecht beraten, wenn sie sich vor diesen Karren spannen ließen.

Wenn Deutschland, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel gerade wieder anlässlich der Eröffnung der CeBIT in Hannover unterstrichen hat, an einer zügigen Verabschiedung der Datenschutzreform interessiert ist, muss die deutsche  Verhandlungsführung im Rat dringend umsteuern. Die Kanzlerin muss den Datenschutz zur Chefsache erklären, um das wichtigste europäische Reformvorhaben im Bereich der Rechts- und Innenpolitik endlich über die Ziellinie zu bringen. Deutschland hat als größter Mitgliedstaat der Europäischen Union, aber auch im Hinblick auf seine Vorreiterrolle in Sachen Datenschutz hier große Verantwortung.

Ihr

Peter Schaar

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