Konsultation der EU-Kommission zur ePrivacy-Richtlinie: Vertraulichkeit und Sicherheit der elektronischen Kommunikation stärker schützen

Presseerklärung

Europa muss die Vertraulichkeit und Sicherheit der elektronischen Kommunikation stärker schützen

Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) ist der Auffassung, dass es weiterhin besonderer Regelungen bedarf, die den Datenschutz für die elektronische Kommunikation in Europa sicherstellen. Darauf weisen der ehemalige Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix und der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hin, jetzt Vorstandsmitglieder der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz. Die EAID-Stellungnahme erfolgte im Rahmen einer von der EU-Kommission durchgeführten Konsultation zur Evaluierung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (ePrivacy-Richtlinie,  2002/58/EC). Die Kommission hat für Mitte 2017 einen entsprechenden Reformvorschlag angekündigt.

Angesichts der zentralen Bedeutung der elektronischen Kommunikation und der zunehmenden Risiken ihrer Überwachung und der umfassenden Registrierung des Kommunikationsverhaltens muss die Europäische Union dafür sorgen, dass die Vertraulichkeit und Sicherheit von technisch vermittelter Kommunikation stärker und effektiver als bisher geschützt wird.

Die Datenschützer betonen, dass europarechtliche Vorgaben zum Datenschutz bei elektronischen Kommunikationsdiensten durch den Erlass der Datenschutzgrundverordnung nicht überflüssig geworden sind. Die gegenwärtigen Vorgaben bedürfen allerdings einer grundlegenden Überarbeitung. Nur so lassen sich der Schutz der Kommunikationsdaten und des Fernmeldegeheimnisses auch in Zukunft auf hohem Niveau gewährleisten.

Es muss sichergestellt werden, dass die künftige Regelung zum Datenschutz bei der elektronischen Kommunikation auch für die Anbieter von sog. „Over-The-Top“ (OTT-)-Diensten wie Internet-Telefonie und Instant Messaging und anderen Diensten der Informationsgesellschaft gilt. Auch sollte das Telefonmarketing europaweit ebenso die Einwilligung des Angerufenen voraussetzen wie die Versendung von kommerziellen Nachrichten in sozialen Netzwerken, die nicht anders als Werbe-Mails behandelt werden dürfen (Opt-In-Prinzip). Schließlich muss jeder das Recht haben, seinen Kommunikationsverkehr (sein Heimnetzwerk, seine E-Mails, Smartphones und Datenträger) durch Passörter und Verschlüsselung zu sichern. Anbieter von Kommunikationsdiensten sollten verpflichtet werden, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zumindest anzubieten.
Angesichts der zunehmenden Bedeutung vermeintlich „kostenloser“ Dienste, welche die Nutzer tatsächlich mit ihren personenbezogenen bezahlen, verweisen die Datenschützer auf die Gefahr, dass der Datenschutz zum Luxusgut für Vermögende wird. Deshalb sollten existenziell bedeutsame Dienste im Sinne eines Universaldienstes kostenlos und ohne überschießende Datensammlung angeboten werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss sich hier ausschließlich auf das zu ihrer Erbringung erforderliche Maß beschränken. Cookies von Drittanbietern sollten stets standardmäßig deaktiviert und auch andere Techniken zum Tracking und Targeting nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer eingesetzt werden.
Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsdurchsetzung sollten in allen Mitgliedstaaten die Datenschutzbehörden für die Umsetzung des künftigen Rechtakts zum Datenschutz bei elektronische Kommunikation zuständig sein, die im Europäischen Datenschutzausschuss für eine einheitliche Rechtsanwendung sorgen. Damit würden die bisherigen  Zuständigkeitsprobleme und Rechtsunsicherheiten behoben, die weder für die Nutzer noch für die Unternehmen nachvollziehbar sind.

Kontakt: dix@eaid-berlin.de

V.i.S.d.P.: Dr. Alexander Dix, Europäische Akademie, für Informationsfreiheit und Datenschutz, Bismarckallee 46/48, 14193 Berlin

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