Tag: Datenschutz in Parlamenten

Bisher herrschte in Sachen Datenschutz in deutschen Parlamenten ein problematisches normatives Defizit. Die Geltung der Datenschutzgesetze war entweder völlig ausgeschlossen oder auf die Tätigkeit der Parlamentsverwaltungen beschränkt. Dem lag die Auffassung zugrunde, dass der Bundestag und die Länderparlamente, ihre Ausschüsse und die einzelnen Abgeordneten aufgrund ihrer Unabhängigkeit in gleicher Weise von datenschutzrechtlichen Verpflichtungen freizustellen ...