Schicksalswoche für den Datenschutz

In dieser Woche beschäftigt sich der Deutsche Bundestag mit einer Reihe von Vorhaben, die große Bedeutung für den Schutz der Privatsphäre und die Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung haben. Gleich fünf gravierende Gesetzesänderungen stehen am 27 April 2017 zur Entscheidung an:

  • Das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz (Drucksachen 18/11325, 18/11655, 18/11822) soll das deutsche Recht an die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung anpassen, deren Regelungen am 20. Mai 2018 wirksam werden. Neben einigen notwendigen Rechtsanpassungen enthält der Gesetzentwurf jedoch schwerwiegende Mängel, insbesondere im Hinblick auf die Aufweichung der strikten Zweckbindungsregelungen für öffentliche Stellen, hinsichtlich der Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Löschung ihrer Daten und bezüglich der Kontrolle der Datenschutzbehörden bei Daten, die einem besonderen Berufsgeheimnis unterliegen.
  • Durch die Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes (Drucksache 18/11163) soll die polizeiliche Informationsverarbeitung grundlegend umgebaut werden. Formaler Ausgangspunkt ist dabei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das von der großen Koalition beschlossene Befugniserweiterungen für das BKA für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Gesetzentwurf trägt diesen Bedenken zwar formell Rechnung, weitet die Datenerfassung und den Zugriff der Polizeibehörden allerdings erheblich aus. Im Mittelpunkt steht ein zentrales Datenbanksystem, bei dem bisherige strikte Zweckbindungsregelungen wegfallen oder abgesenkt werden.
  • Das neue Fluggastdatengesetz (Drucksache 18/11501) verpflichtet die Fluggesellschaften und Reiseveranstalter dazu, eine Vielzahl von Informationen (u.a. email-Adressen und Zahlungsinformationen) über ihre Kunden an eine staatliche „Fluggastdatenzentrale“ zu übermitteln, wo sie fünf Jahre lang gespeichert bleiben. Anders als das bisherige System zur obligatorischen Fluggastdatenübermittlung (Advanced Passenger Information System – APIS) beschränkt sich die Datensammlung nicht auf bestimmte Reiserouten oder Zielländer. Die Daten dienen zur Profilbildung, um mögliche Gefährder oder Straftäter zu erkennen. Im Grunde handelt es sich um eine permanente Rasterfahndung sämtlicher Flugpassagiere.
  • Mit dem Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern (Drucksachen 18/11162 und 18/11584) soll die elektronische Fußfessel erstmals nicht als Alternative zu einer Inhaftierung eingesetzt werden, sondern als Maßnahme zur zur Aufenthaltskontrolle von „extremistischen Gefährdern“ nach einer Verurteilung wegen eines Vergehens im Zusammenhang mit extremistischen bzw. terroristischen Aktivitäten und deren Unterstützung.
  • Mit dem Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (Drucksache 18/11279 ) sollen die entsprechenden (eID-)Funktionen bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises nicht erst dann aktiviert werden, wenn der Ausweisinhaber dies wünscht, sondern grundsätzlich freigeschaltet sein, soweit der Ausweisinhaber nicht widerspricht. Damit soll darauf reagiert werden, dass bei zwei Dritteln der bisher rund 51 Millionen ausgegebenen Ausweise die eID-Funktion deaktiviert blieb.

Speziell die vorgesehenen Neuregelungen im Datenschutzanpassungsgesetz, die im BKA-Gesetz vorgesehene zentrale Datenbank mit umfassenden Nutzungsmöglichkeiten und die fünfjährige Vorratsdatenspeicherung von Daten über Flugpassagiere begegnen erheblichen verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bedenken. Sie sind sind Ausdruck einer Einstellung, dass Grund- und Freiheitsrechte weniger Wert haben als vermeintliche Sicherheitsgewinne. Es ist abzusehen, dass das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof den Gesetzgeber erneut korrigieren müssen.

Mit freundlichen Grüßen, Peter Schaar

Update (27.4.2017) Der Bundestag hat die Abstimmung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (Drucksache 18/11279 ) von der Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung genommen. Offenbar waren Abgeordnete der Regierungsfraktionen von kritischen Kommentaren überrascht worden.

 

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