Die E-Privacy-Verordnung, eine notwendige Ergänzung der Datenschutz-Grundverordnung

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die bisher geltende Richtlinie zum Datenschutz bei der elektronischen Kommunikation (E-Privacy-Richtlinie) von 2002 durch eine Verordnung zu ersetzen, die die Datenschutz-Grundverordnung ergänzen und gleichzeitig mit ihr im Mai 2018 in Kraft treten soll. Die EAID unterstützt diesen Vorschlag, weil die elektronische Kommunikation sowohl zwischen Menschen als auch zwischen juristischen Personen immer bedeutsamer und zudem immer mehr durch die personenbezogene Kommunikation zwischen Maschinen ergänzt wird. Die Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich jedoch nur auf den Schutz natürlicher Personen und enthält selbst keine hinreichenden Garantien für die Vertraulichkeit der technisch vermittelten Kommunikation (früher: das „Fernmeldegeheimnis“). Auch regelt die Grundverordnung das Verhältnis zur bisherigen E-Privacy-Richtlinie nicht eindeutig, so dass Eile geboten ist.
Die Bundesregierung sollte sich deshalb dafür einsetzen, dass der Entwurf für eine E-Privacy-Verordnung im EU-Ministerrat so rechtzeitig abschließend und ohne Substanzverlust beraten wird, damit sie gleichzeitig mit der Datenschutz-Grundverordnung 2018 in Kraft treten kann. Erst damit würde der neue Europäische Rechtsrahmen für den Datenschutz komplettiert.

Alexander Dix

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