Datenschutz und Informationsfreiheit: Herausforderungen für die Zivilgesellschaft

Nach genau zehn Jahren bin ich gestern aus dem Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ausgeschieden. Wie ich bereits in meinem letzten „offiziösen“ Blogpost angekündigt hatte, melde ich mich nun an dieser Stelle zurück. Die neue Heimat für meinen Blog ist die Website der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID), deren Vorsitz ich kürzlich übernommen habe (um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: es handelt sich dabei um eine ehrenamtliche Aufgabe).

Die Themen werden mir dabei gewiss nicht ausgehen: Die von der neuen Koalition  angekündigte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die umfassende Kommunikationsüberwachung durch Nachrichtendienste, das ungewisse Schicksal der EU-Datenschutzreform und die Zukunft der Informationsfreiheit bieten genug Diskussionsstoff.

Datenschutz – dasselbe gilt für die Informationsfreiheit – sind entscheidende Zukunftsfragen unserer Gesellschaft. Leider ist diese Botschaft noch nicht überall angekommen. So finden sich die Begriffe „Datenschutz“ und „Informationsfreiheit“ an verschiedenen Stellen des Koalitionsvertrags der großen Koalition. Ein Gesamtkonzept für den Grundrechtsschutz in die Informationsgesellschaft vermag ich allerdings nicht zu erkennen. Das Bekenntnis der Koalitionäre zur Vorratsdatenspeicherung werte ich als negatives Vorzeichen und das Fehlen von Aussagen zur dringend erforderlichen Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) halte ich für einen großen Fehler.

Ich habe bereits lange vor meinem Ausscheiden aus meinem Amt darauf hingewiesen, dass ich den Datenschutz und die Informationsfreiheit für zu wichtig halte, um ihn den amtlichen Datenschützern zu überlassen. Heute gilt mehr denn je:  Grundrechte fallen nicht vom Himmel und sie werden nicht von einer gnädigen Herrschaft gewährt – sie müssen erkämpft und verteidigt werden. Dabei kommt der vielbeschworenen „Zivilgesellschaft“ entscheidende Bedeutung zu.

Ihr

Peter Schaar

P.S. Ältere Blogposts finden Sie im Forum des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

6 Kommentare

    Zivilgesellschaft – das hört sich ja gut an. Aber was ist, wenn der deutsche Michel lieber seine Schlafmütze überzieht und sich ins Bett legt?

    Die Zeit des Schlafens ist vorbeit und es gibt keinen Grund weshalb ich mich schlafen legen muss wenn andere die Schlafmütze überziehen.
    Bei einer Gemengelage von so called Datenschützern und Geheimdienstlern, die alleine aus Befürwortern von Vorratsdatenspeicherung, Geheimdienstschutz vor Aufklärung und Drohnenkrieg, als auch aus einem IT Spezialisten bestehen, für den IT das Synonym für IT-Girl steht, denke ich, ist schlafen passe.

    Dr. Klaus Graf | 19. Dezember 2013 at 13:03

    Kaum ein Thema bewegt die Netzwelt dieser Tage mehr als die Streaming Abmahnungen, aber die Datenschützer, sonst hysterisch bemüht vermeintliche Verstöße mit Pressemeldungen zu kommentieren – schweigen zum Skandal.

      Lars Christiansen | 19. Dezember 2013 at 16:09

      Ob die Netzwelt nun bewegt ist vermag ich nicht zu sagen. Ich finde das Thema Abmahnwelle nicht sonderlich spannend. Da haben wir zur Zeit Themen die mich mehr bewegen: unsere neue Bundesregierung, die Snowden-Enthüllungen, die EU-Datenschutz-Grundverordnung, …

      Hier laufen ein paar Anwälte aus dem Ruder und denen sollte Einhalt geboten werden. Da ist die Staatsanwaltschaft aber schon im Thema.
      Letztlich ist zu klären ob Streaming einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Aus Datenschutzsicht ist evtl. noch die Beschaffung der IP-Adressen ein Thema, sofern man der Meinung ist das dynamische IP-Adressen personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG darstellen. Sollte aber festgestellt werden das Streaming gegen das Urheberrecht verstößt ist auch die Abfrage der IP-Adressen rechtlich zulässig. Das so eine Entscheidung, aus meiner Sicht, völliger Unsinn wäre ist eine anderes Thema. Aber Recht und Unsinn liegen nicht immer weit auseinander.
      Die vermutete Umleitung von Usern auf extra angelegte Web-Seiten ist sicherlich noch ein Thema das genaue Betrachtung verdient. Aber auch das betrifft dann weniger den Datenschutz, das wäre dann einfach Betrug gewesen.

      Das NSA Thema ist wesentlich wichtiger

    Off Topic:

    Herr Schaar, ich freue mich über Ihren Blog. Und darüber, Ihre Standpunkte weiterhin zu lesen.

    Herzliche Grüße, Katja May

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