Indisches Datenschutzrecht: Aadhaar wird für verfassungskonform erklärt

In seinem Urteil vom 26.09.2018 befindet der Oberste indische Gerichtshof die Biometriedatenbank „Aadhaar“ für verfassungskonform. Vier von fünf Richtern stimmten für die Vereinbarkeit von Aadhaar mit der indischen Verfassung. Die Datennutzung durch private Unternehmen soll jedoch zukünftig eingeschränkt werden.

Die bisherige Rechtslage im indischen Datenschutz

In Indien existiert bisher kein einheitliches Datenschutzrecht, sondern es bestehen sektorspezifische Regelungen wie z.B. für den Finanz- und Telekommunikationsbereich. Daneben ist auf die Regelungen im Rahmen der Information Technology Rules von 2011 hinzuweisen, welche jedoch ausschließlich für private Unternehmen gelten und den Schutz besonders sensibler Daten umfassen. Für die Aadhaar Datenbank gilt der Aadhaar Act aus dem Jahr 2016, der die Sicherheit der in der Datenbank gespeicherten Daten sicherstellen soll. Ob Aadhaar mit der indischen Verfassung konform ist, wurde diesen September vom indischen Verfassungsgericht entschieden.

Was ist Aadhaar?

Aadhaar ist eine zwölfstellige Identifikationsnummer, die von der Unique Identification Authority of India (UIDAI) an die indischen Bürger vergeben wird. Unter der Aadhaar-Nummer werden in einer zentralen Datenbank (Central Identities Data Repository – CIDR) biometrische Merkmale (Fingerabdrücke aller zehn Finger, Iris-Scans beider Augen, Foto des Gesichtes) und demographische Informationen (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse) erfasst. Mit 1,2 Milliarden registrierten Menschen ist Aadhaar die größte biometrische Datenbank der Welt. Ziel des Aadhaar-Programms ist die Verhinderung von Sozialbetrug, indem Sozialleistungen an die Identifizierung durch Aadhaar gebunden werden. Daneben sollen Bürokratie abgebaut, die Verwaltung digitalisiert und der Zugang zu Dienstleistungen auch den ärmeren Bevölkerungsschichten ermöglicht werden. Eingeführt wurde Aadhaar 2009 als freiwillige Identifikationsdatenbank. Obwohl diese offiziell immer noch als freiwillig bezeichnet wird, ist Aadhaar mittlerweile für die Inanspruchnahme zahlreicher Leistungen und Dienste faktisch verpflichtend – so müssen beispielsweise auch Bankkonten, Steuererklärungen und SIM-Karten zwingend mit der Aadhaar-Nummer verbunden werden. Aadhaar wurde von der konservativen BJP-Partei (Bharatiya Janata Party), die seit 2014 die Regierung bildet, über die Jahre stetig erweitert.

Was es mit der Kritik an Aadhaar sowie dem Urteil des Obersten indischen Gerichtshofes auf sich hat, kann an dieser Stelle im Beck-Blog nachgelesen werden.

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