21.02.2024: Julian Assange darf nicht abgeschoben werden!

Presseerklärung der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) vom 21.02.2024

In diesen Tagen entscheidet der britische High Court in letzter Instanz über die Auslieferung von Julian Assange an die USA. Die US-Regierung wirft ihm Spionage vor, weil er auf der Enthüllungsplattform Wikileaks Informationen über mutmaßliche Kriegsverbrechen des US-Militärs veröffentlicht hat. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft oder im schlimmsten Fall die Todesstrafe.

Dazu erklärt Peter Schaar, Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz: „In vielen Regionen der Welt versuchen Regierungen, Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, die sie zu verantworten haben, geheim zu halten. Es muss ein Anliegen demokratischer Staaten sein, hier für ein Höchstmaß an Transparenz zu sorgen. Dies gilt auch und gerade für Vorgänge in ihrem Verantwortungsbereich. Sie müssen für umfassende Aufklärung sorgen, statt diejenigen zu verfolgen, die solche Taten öffentlich machen. Deshalb darf Julian Assange nicht ausgeliefert und muss nach vielen Jahren der Isolation und Haft freigelassen werden“.