29.1.2024: Exportschlager AI Act –  Setzt die EU einen weltweiten Standard für die KI-Regulierung?

Veranstaltung der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz zum Europäischen Datenschutztag

Zeit: 29. Januar 2024, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr (im Anschluss Gelegenheit zu einem Get Together bei kleinem Imbiss und Getränken)

Ort: Europäische Akademie Berlin, Bismarck-Allee 46/48, 14193 Berlin

Präsenzveranstaltung mit begleitendem Internet-Streaming 

Zielgruppe: Entscheider:innen und Interessierte aus Politik, Wirtschaft, Forschung, Zivilgesellschaft und Datenschutz

Einführungsstatements und anschließende Paneldiskussion:

  • Dr. Sergey Lagodinsky, MdEP, Stellv. Vorsitzender des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments 
  • Axel Voss, MdEP, Mitglied des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments
  • Prof. Dr. Ute Schmid, Leiterin des Lehrstuhls für Kognitive Systeme an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
  • Kilian Vieth-Ditlmann, Stellv. Leiter des Advocacy & Policy-Teams, AlgorithmWatch, Berlin
  • Marc Rotenberg, Präsident des Center for AI and Digital Policy, Washington D.C.

Moderation: Dr. Alexander Dix, LL.M. (EAID); Begrüßung Peter Schaar (EAID)

Am 7. Dezember 2023, zweieinhalb Jahre nach Vorlage des Entwurfs des Gesetzes über künstliche Intelligenz (AI Act, KI-Verordnung) haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission nach zähen Verhandlungen geeinigt und damit den Grundstein für die EU-weite verbindliche Regelung einer jungen, aber rasant wachsenden Technologie gelegt. EU-Kommissar Thierry Bréton bezeichnete den Kompromiss sogar als „historischen Schritt“. Streitig waren bis zuletzt Fragen der Regulierung von Basismodellen der künstlichen Intelligenz und biometrischer Verfahren wie etwa der Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Nur wenige Wochen zuvor hatte US-Präsident Biden mit einer Executive Order einen umfassenden Rahmen für die Anwendung von künstlicher Intelligenz in der Wirtschaft wie auch im öffentlichen Sektor festgelegt.

Auch wenn das europäische KI-Gesetz erst in ca. 2 Jahren in Kraft treten wird, stellen sich bereits jetzt zahlreiche Fragen der Konkretisierung und Umsetzung in die Praxis. Bei der Veranstaltung wird es aber in erster Linie um die Frage gehen, ob der europäische Gesetzgeber tatsächlich einen Weg gefunden hat, um den notwendigen zukunftsfähigen Ausgleich zwischen dem Schutz der Bürgerrechte und der Ermöglichung von Innovation herbeizuführen.

Dabei soll es vor allem um diese Fragen gehen:

  • Ist der Ansatz des europäischen Gesetzgebers, KI-Technologien in (abstrakte) Risikoklassen einzuteilen, sinnvoll ? Was wäre die Alternative gewesen ?
  • Wie verhält sich die KI-Verordnung zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die ihrerseits bereits weitreichende Informations- und Transparenzvorgaben für Systeme der automatisierten Entscheidungsfindung enthält, wie der EuGH jüngst festgestellt hat ? Welchen Mehrwert bringt die KI-Verordnung gegenüber der DS-GVO ?
  • Räumt die KI-Verordnung der Selbstregulierung durch Codes of Practice einen zu hohen Stellenwert ein ? ?
  • Welche Folgen hat die verzögerte Behandlung der KI-Haftungsrichtlinie ?
  • Kann die KI-Verordnung – ähnlich wie die DS-GVO für den Datenschutz – zu einem internationalen Goldstandard für die Regulierung der künstlichen Intelligenz werden ?