23.11.2017: Stellungnahme der EAID zum Entwurf der EU Free-Flow-Verordnung
Mit dem Vorschlag für eine Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der EU greift die Europäische Union ein rechtspolitisches Thema auf, das für den gemeinsamen Binnenmarkt eine immer höhere wirtschaftliche Relevanz besitzt. Inhaltlich geht es bei dem Entwurf des EU-Gesetzes darum, dass neue digitale Anwendungsfelder wie beispielsweise Cloud-Computing, Big-Data, künstliche Intelligenz und das Internet der Dinge (IoT) nicht nur erhebliche Effizienzsteigerungen in der Produktivität, Nutzung und Zusammenführung bisher nicht genutzter gesellschaftlicher, technischer sowie wirtschaftlicher Ressourcen bedeuten, sondern zugleich auch komplett neue Arbeits- und Dienstleistungsfelder erschließen. Insoweit erscheint es nur logisch und der denknotwendig nächste Schritt zu sein, insbesondere vor dem Hintergrund der Europäischen Datenschutzgrundverordnung nicht nur den transnationalen Verkehr von personenbezogenen, sondern ebenso von nicht personenbezogenen Daten zu regeln, da viele der neuen digitalen Anwendungsfelder gerade ebenjene Daten in erheblichen Mengen erschließen und verarbeiten und sich ein entsprechender Rechtsetzungsakt gut in das aktuelle rechtspolitische Planungsgefüge der Europäischen Union eingliedert. Die Stellungnahme der EAID zu dieser neuen Free-Flow-Verordnung finden Sie an dieser Stelle zum Download.