Wenn Angela Merkel am 13. März 2017 in die USA reist, betritt sie ein Land im Ausnahmezustand. Im Ausnahmezustand sind die USA nicht erst seit dem Amtsantritt Donald Trumps, sondern seit dem 11. September 2001, dem Datum der terroristischen Anschläge auf New York und Washington. Am 14. September 2001 ermächtigten Senat und Repräsentantenhaus den US-Präsidenten in einem nur sechzig Worte umfassenden Gesetz, mit „notwendiger und angemessener Gewalt“ gegen Länder, Organisationen und Personen vorzugehen, „welche die Terrorangriffe angezettelt, geplant, autorisiert, begangen, unterstützt und durchgeführt haben oder solchen Personen Zuflucht gewährt haben.“ Am selben Tag erklärte Präsident Bush rückwirkend ab dem 11. September den Ausnahmezustand („state of emergency“). und daran anknüpfende militärische Anordnungen. Diese Ermächtigungen gelten bis heute. Sie statteten den US-Präsidenten mit zusätzlicher Macht aus, über seine ohnehin schon weitreichenden Befugnisse in „normalen Zeiten“ hinaus.
Viele der Überwachungsmaßnahmen, von denen die Welt erst im Jahr 2013 durch die Enthüllungen Edward Snowdens Kenntnis genommen hat (auch wenn es entsprechende Hinweise schon sehr viel früher gab), basieren auf diesen Notstandsbefugnissen. Genauso wie das Gefangenenlager auf Guantanamo Bay, wo den Gefangenen im „Global War on Terror“ nicht nur jeglicher Rechtsschutz verweigert wird, sondern auch der Status von Kriegsgefangenen nach der Genfer Konvention. Auch die „extralegalen Tötungen“ – man könnte auch sagen: Morde – mittels Drohnenangriffen in Staaten, mit denen die USA nicht im Krieg sind, werden fortgesetzt und vieles spricht dafür, dass in Deutschland gelegene Kommandozentralen des US-Militärs dabei eine wichtige Rolle spielen.
Nicht nur George W. Bush hat die ihn eingeräumten Notstandsbefugnisse genutzt, sondern auch sein Nachfolger Barrack Obama und auch der jetzige Präsident Donald Trump. Seinen „Muslim Ban“ – die Einreisesperre gegen Menschen aus verschiedenen Ländern mit moslemischer Mehrheit – hat Trump als wichtige Maßnahme gegen den Terrorismus gekennzeichnet. Genauso rechtfertigt übrigens der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan sein rabiates Vorgehen gegen Journalisten und andere Kritiker mit dem „Kampf gegen den Terrorismus“ – nach seinen Maßstäben ist sogar der Bürgermeister der baden-württembergischen Stadt Gaggenau, der ein Wahlkampfveranstaltung eines türkischen Ministers aus Sicherheitsbedenken untersagte, ein Terrorhelfer.
In Frankreich gilt der Ausnahmezustand (état d’urgence) seit November 2015, als die Regierung auf die koordinierten islamistischen Anschläge auf Restaurants und die Konzerthalle Bataclan in Paris reagierte. Die Türkei und Frankreich haben für die Dauer des Ausnahmezustands die Europäische Menschenrechtscharta „suspendiert“. Verhaftungen, Durchsuchungen, Demonstrationsverbote und andere Grundrechtseingriffe sind währenddessen auch ohne richterliche Genehmigung zulässig.
Wird also Angela Merkel mit Präsident Trump darüber sprechen, dass der Ausnahmezustand und die damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen und Menschenrechtsverletzungen mit dem westlichen Verständnis von Rechsstaatlichkeit und Demokratie unvereinbar sind? Eher nicht, denn auch Deutschland hat auf terroristische Bedrohungen seit mehr als 15 Jahren mit immer tieferen Grundrechtseinschränkungen reagiert: Polizei und Geheimdienste wurden mit immer weiter gehenden zusätzlichen Befugnissen ausgestattet, sie haben Zugang zu vielfältigen Daten – bei Banken, Reisebüros, Telefongesellschaften. Unsere Telekommunikationsdaten werden auf Vorrat gespeichert, wir reisen mit Pässen und Personalausweisen, in denen biometrische Merkmale gespeichert werden.
Die Aufrüstung des Sicherheitsapparats geht weiter: Nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 hat die Bundesregierung im Schnelldurchgang weitere Gesetze beschlossen. Die Videoüberwachung in „großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr“ soll ausgeweitet werden. Es soll ein umfassender Datenverbund zwischen den Polizeibehörden des Bundes und der Länder geschaffen werden, bestehende Zweckbegrenzungen für bestimmte Dateien mit besonders sensiblen Daten werden aufgehoben. Fluggesellschaften, Buchungszentralen und Reisebüros müssen zukünftig eine Vielzahl von Passagierdaten an eine neu einzurichtende „Fluggastdatenzentralstelle“ übermitteln, wo die Daten nach verdächtigen „Mustern“ abgeglichen werden. Das Bundesamt für Migration soll den Zugriff auf die informationstechnischen Systeme immer dann verlangen können, wenn sich der zuständige Sachbearbeiter davon nützliche Erkenntnisse“ über den Asylbewerber verspricht, weil sie „für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein können“. Eine richterliche Anordnung dieses tiefen Eingriffs in die Grundrechte der Asylbewerber ist nicht vorgesehen.
Der Ausnahmezustand ist also längst zum Normalzustand geworden, nicht nur in den USA, sondern auch bei uns. Das ist der eigentliche Grund, warum Angela Merkel den Ausnahmezustand in den USA mit seinen fatalen Folgen wohl nicht mit Donald Trump besprechen wird.