23.09.2022: Wann kommt das Bundestransparenzgesetz – und mit welchem Inhalt?

Deutschland hat bei der Transparenz staatlichen Handelns und speziell bei der Informationsfreiheit noch immer erheblichen Nachholbedarf. Seit dem bundesweit ersten Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz in Brandenburg von 1998 sind zwar im Bund und 13 weiteren Bundesländern entsprechende Gesetze ihn Kraft getreten, die den Bürgerinnen und Bürgern ein allgemeines, nicht begründungsbedürftiges Recht auf Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung einräumen. In Bayern und Niedersachsen  fehlt ein solches Gesetz nach wie vor. Dagegen sind die Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen bereits einen Schritt weiter gegangen, indem sie mit der Verabschiedung von Transparenzgesetzen ihre Verwaltungen zur aktiven Bereitstellung von Informationen verpflichtet haben.

Im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 haben SPD, GRÜNE und FDP ihre Absicht bekundet, auch das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Was das konkret bedeutet, ist bisher offengeblieben. Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz will zusammen mit der ZGI Zeitschrift für das gesamte Informationsrecht die Realisierungschancen der Ankündigung im Koalitionsvertrag diskutieren und Antworten auf solche Fragen zu finden wie: Welche Erfahrungen gibt es in den Bundesländern mit Transparenzgesetzen und können sie für den Bund fruchtbar gemacht werden? Ist die Digitalisierung der Verwaltungsinformationen Voraussetzung für eine Transparenzgesetzgebung oder kann diese gerade als Katalysator für eine schnellere Digitalisierung dienen? Und schließlich: Sollte die Initiative für ein Bundestransparenzgesetz von der Bundesregierung (federführend dort: das Bundesinnenministerium), vom Bundestag oder von den Ländern ausgehen?

23.9.2022, 15-18 Uhr vor Ort in Berlin in der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, Bismarckallee 46/48, 14193 Berlin

Panelisten:

  • Keynote: Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik
  • Prof. Ulrich Kelber, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • Hartmut Bäumer, ehemaliger Vorsitzender von Transparency International Deutschland e.V.
  • Dr. Juliane Hundert, Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
  • Dr. Manfred Redelfs, Netzwerk Recherche e.V.

Moderation: Dr. Alexander Dix, LL.M.

Es handelt sich um eine Präsensveranstaltung – über Ihre persönliche Teilnahme würden wir uns freuen. Wir wollen allerdings auch eine online-Teilnahme ermöglichen. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei Anmeldung.

Sollten Sie doch nicht teilnehmen können, teilen Sie uns dies bitte mitzuteilen unter: veranstaltungen@eaid-berlin.de.

Die Teilnahme ist kostenlos.

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