Tag: Freedom of Information Act
Das vom Deutschen Bundestag im Sommer 2005 kurz vor Toresschluss mit Mehrheit der seinerzeitigen rot-grünen Koalition beschlossene Informatinsfreiheitsgesetz enthält einen blinden Fleck: Die Geheimdienste. § 3 IFG nimmt die Nachrichtendienste ausdrücklich vom gegenüber allen Bundesbehörden bestehenden Anspruch auf Informationen aus. Während also jedermann - ohne Nachweis einer persönlichen Betroffenheit - vom Verkehrsministerium, dem Bundeskanzleramt und auch von der Bundespolizei Einblick ...