Prism, XKeyscore, Muscular .. Sind die USA zur Selbstkorrektur fähig?

Angesichts der globalen Überwachung, die maßgeblich vom US-Computergeheimdienst NSA ausgeht, stellt sich die Frage, ob die westlichen Demokratien, allen  voran die USA zur Selbstkorrektur fähig sind.

Der Rechtsrahmen für die US-Dienste, mit deren Überwachungshybris wir uns heute auseinanderzusetzen haben,  war einmal selbst Antwort auf massiven Machtmissbrauch und überbordende Überwachung in den 1970er Jahren. Damals wurde in der US-Öffentlichkeit nach der Aufdeckung der breit angelegten Bespitzelung von Vietnamkriegsgegnern und anderen Oppositionellen durch FBI, CIA und NSA intensiv über die Praktiken von diskutiert. Ausgangspunkt der Debatte war auch damals ein Leak in der NSA. Die Medien berichteten darüber, dass die NSA über Jahre routinemäßig den Nachrichtenverkehr von und nach den Vereinigten Staaten überwachte.  Auch damals versuchten die Verantwortlichen die Begrenzung der Überwachung  mit allen Mitteln zu verhindern. Ihr Argument schon damals: Wenn die Öffentlichkeit Details der NSA-Aktivitäten erfahre, schade dies der nationalen Sicherheit und gefährde laufende Ermittlungsverfahren. Und wenn die Überwachung begrenzt werde, gefährde dies die vitalen Interessen der Vereinigten Staaten.

Damals hatten die Sicherheitsbehörden über mehr als 300.000 Personen Dossiers angelegt, die sie „subversiver“ Aktivitäten verdächtigten.  Der unter dem Vorsitz des demokratischen Senators Frank Church mit der Aufklärung dieser Überwachungspraktiken beauftragte parlamentarische Untersuchungsausschuss stellte 1976 fest:
„Die Regierung hat vielfach Bürger nur wegen ihrer politischen Überzeugungen heimlich überwacht, auch wenn auf Grund dieser Überzeugungen weder Gewalt noch illegale Handlungen zu befürchten waren. … Ermittlungsen gegen Gruppen, die als potenziell gefährlich eingestuft wurden und von Gruppen, die mit potenziell gefährlichen Organisationen zusammengearbeitet hatten, wurden über Jahrzehnte fortgesetzt, obwohl diese Gruppen nicht in rechtswidrige Aktivitäten verwickelt waren.“

 

Es liege in der Natur staatlicher Überwachungsprogramme, dass sie in die Privatsphäre, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung eingreifen. Zudem bestünde eine natürliche Tendenz, dass „nachrichtendienstliche Aktivitäten den ursprünglichen Rahmen überschreiten und immer weiter gehende Forderungen nach neuen Daten erzeugen.“ Schließlich gebe es „starken Druck, einmal gesammelte Informationen auch zu verwenden.“ Zugleich sei der wirkliche Nutzen dieser Aktivitäten höchst fragwürdig. Aus diesen Gründen plädierte die Kommission für klare rechtliche Standards und eine effektive Aufsicht über die Geheimdienste. Nur so ließe sich verhindern, dass diese das demokratische System unterminieren, zu dessen Schutz sie eingerichtet worden seien.

Als Konsequenz der Feststellungen des Church-Ausschusses untersagte Präsident Gerald Ford es 1976 der CIA, elektronische Mittel gegen inneramerikanische Aktivitäten einzusetzen. Zugleich verbot er der NSA, die Kommunikation innerhalb, aus oder in die USA zu überwachen. Weitere parlamentarische Untersuchungen enthüllten das ungeheure Ausmaß der NSA-Aktivitäten. In einem Dokument aus dem für die Geheimdienstüberwachung zuständigen Unterausschuss des US-Kongresses von 1977 ist etwa über die unter dem Codenamen „Shamrock“ laufende Überwachungsaktion der NSA nachzulesen,
die NSA verfüge über „außerordentliche Fähigkeiten zur Telekommunikationsüberwachung … keine andere US-Behörde unternimmt derartige Aktivitäten in so gewaltiger Größenordnung.“ Die wichtigsten amerikanischen Fernmeldegesellschaften, etwa die Western Union, lieferten auf  Basis eines mit der NSA geschlossenen Abkommens illegaler Weise täglich Kopien aller in den USA abgesandten oder empfangenen Telegramme an den Geheimdienst.

Deutlich wurde dabei auch, dass unter dem Banner der Auslandsüberwachung durchaus auch US-Bürger und Firmen ins Visier der NSA geraten können. Eine weitere, nach dem damaligen Vizepräsidenten genannte „Rockefeller“-Kommission bestätigte 1978 die durch Parlamentsausschüsse gesammelten Erkenntnisse. Auf diese Weise entstand ein breiter politischer Konsens, die Aktivitäten der NSA, die sich zu einer Art Staat im Staate entwickelt hatte, gesetzlich zu begrenzen und einer verbesserten Aufsicht zu unterwerfen.

Mit dieser Absicht verabschiedete der Kongress 1978 den Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), der die wesentlichen Forderungen des Church-Ausschusses aufnahm, sowohl hinsichtlich der Grenzen der Überwachung als auch hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens. Fortan mussten derartige Maßnahmen gerichtlich, durch den FISA-Court (FISC) genehmigt werden – eine Anweisung des Präsidenten reichte nicht mehr aus. Da der FISC auf vertrauliche Informationen angewiesen ist, wurde vorgesehen, dass das Gericht unter strikter Geheimhaltung tagt und entscheidet.

Schon damals waren aber zwei wesentliche Schwachpunkte in dem System enthalten, die – wie wir heute wissen – fatale Konsequenzen haben:
Die Beschränkung von FISA auf inneramerikanische Aktivitäten der US-Sicherheitsbehörden. Die Überwachung ausländischer Kommunikationsbeziehungen und Bürger durch NSA und CIA unterlag keinen vergleichbaren Restriktionen.
Da die Verfahren vor dem FISC unter striktester Geheimhaltung stattfinden, können Argumente, die gegen die Überwachung sprechen, nicht von einer wie auch immer gearteten „Gegenseite“ vorgebracht und vom Gericht geprüft werden. Damit liegt die Definitionsmacht für die Notwendigkeit von Überwachungsmaßnahmen allein bei den Sicherheitsbehörden. Zudem fehlt jede öffentliche Kontrolle.

Die ursprünglich strikten FISA-Regeln wurden in der Folgezeit – bereits  vor 9/11 –  aufgeweicht. Der Patriot Act von 2001 und der FISA-Amendmends Act von 2008 markieren Wegmarken bei der Aushöhlung von Schutzmechanismen, die ursprünglich vor überbordender Überwachung schützen sollten.

Diese schlechten Erfahrungen sollten nicht davon abhalten, die Bändigung nachrichtendienstlicher Aktivitäten weiterhin und erneut anzugehen. Dies gilt für die USA – dies gilt aber auch für Europa, und es gilt für Deutschland.

Ihr

Peter Schaar

7 Kommentare

    danke peter und schön, dass du mit einem blog dabei bist.

    aber bitte DAS blog und nicht der.

    es heißt das web und das logbuch/logbook, folglich DAS weblog.

    alles andere bitte nicht übernehmen, es stimmt einfach nicht, egal wo was dazu steht.

    danke, weitermachen, schade, dass das amt jetzt futsch ist.

    Peter Schaar | 7. Januar 2014 at 15:36

    Danke für die aufmunternden Worte – ich mache weiter!
    Zum Genus des Wortes „Blog“ sagt der Duden: „Blog, das oder der – Wortart: Substantiv, Neutrum oder Substantiv, maskulin“ – Der oder das Blog – beides ist also zulässig. Zudem hieß mein „amtlicher“ Blog auch „PETER SCHAAR. Der Blog“, ist also ein wenig mein Markenzeichen.

    Beste Grüße, Peter Schaar

    Lieber Herr Schaar,

    denn aufmunternden Worten des Vorposters schließe ich mich uneingeschränkt an.
    Danke für´s Weitermachen!

    Gibt es zu Ihrer Aussage „Die ursprünglich strikten FISA-Regeln wurden in der Folgezeit – bereits vor 9/11 – aufgeweicht.“ Quellen? Ich wüsste gerne näheres hierzu da in der Diskussion gerne auf das traumatische Erlebnis 9/11 verwiesen wird.

    Beste Grüße und ein gesundes neues Jahr!

    Peter Schaar | 11. Januar 2014 at 10:32

    Zu den Änderungen von FISA vor 9/11 schreibt die von Präs. Obama eingesetzte Expertengruppe in ihrem Bericht v. 12.12.2013 (Liberty and Security in a Changing World, Report and Recommendations of The President‘s Review Group on Intelligence an Communications Technologies), abrufbar unter http://www.whitehouse.gov/sites/default/files/docs/2013-12-12_rg_final_report.pdf, auf S. 68:

    „FISA changed only modestly from 1978 until the events of September 11, 2001. Although FISA originally applied only to electronic surveillance, Congress gradually widened its scope to other methods of investigation. In 1995, it was extended to physical searches; in 1998, it was extended to pen register and trap-and-trace orders (which enable the government to obtain lists of the telephone numbers and e-mails contacted by an individual after the issuance of the order); and in that same year it was extended to permit access to limited forms of business records, including documents kept by common carriers, public accommodation facilities, storage facilities, and vehicle rental facilities.“

    Mit freundliche Grüßen
    Peter Schaar

    Lieber Herr Schaar,

    erst einmal vielen Dank für den grandiosen Vortrag auf dem 30C3! Ich wäre froh, wenn ich so klare Worte öfter hören dürfte. Und es wäre unschlagbar, wenn sie von einem offiziellen Organ unserer Regierung kämen. Aber, ach…

    Zur Reformierbarkeit der NSA:
    Ich fürchte sehr stark, dass ein System, das so tief verwurzelt ist und so viele Machtpositionen umfasst, nicht reformierbar ist. Zu stark kleben die Inhaber von großer Macht an genau dieser. Der einzige Ansatz, den ich in diesem Falle als Erfolg versprechend sehe, ist die komplette Auflösung dieser Organisation und danach dann ein Neustart mit einer komplett anders aufgebauten Struktur, gleich mit eingebauten Kontrollen.

    Für uns ausserhalb der amerikanischen Jurisdiktion jedoch sehe ich schwarz. Selbst wenn die NSA reformiert würde, so gäbe es in der amerikanischen Politik keinerlei Interesse daran uns Nicht-Amerikaner vor der NSA zu schützen. Wir sind ja gerade diejenigen, vor denen die NSA die USA schützen sollen.

    Uns bleibt nur der Selbstschutz, also gute Verschlüsselung mit Open Source Produkten, Verwendung von Anonymisierung wie z.B. Tor und keine Nutzung von Dienstleistungen wie etwa Mail oder Cloud Services unter amerikanischer Jurisdiktion. Das ist die Hausaufgabe, die jeder selbst machen muss. Helfen dabei können Softwarehersteller, welche gute Nutzbarkeit dieser Selbstschutzmassnahmen nutzerfreundlich in die Programme integrieren.

    Viele Grüße,
    Adolf W.

    Vielen Dank!

    Weiter so! Die ersten Maschinen und Automobile waren auch rechte Ungetüme. Was hat die Menschheit daraus schon entwickelt!

Schreibe einen Kommentar zu www.buyredpromdresses.com Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert