Presseerklärung: EAID wendet sich gegen die Aufweichung des Europäischen Datenschutzes durch deutsche Gesetze

Berlin, den  1. Dezember 2016

Presseerklärung: EAID wendet sich gegen die Aufweichung des Europäischen Datenschutzes durch deutsche Gesetze

 – Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMI für ein neues Bundesdatenschutzgesetz –

Die Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) befürchtet eine deutliche Verschlechterung des Datenschutzes, wenn die Pläne des Bundesministeriums des Innern (BMI) für ein „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes EU“ realisiert werden.

In ihrer Stellungnahme kritisiert die EAID, dass viele der im Gesetz vorgesehenen Vorschriften hinsichtlich ihres Schutzniveaus nicht nur hinter dem durch das EU-Datenschutzrecht vorgegebenen Schutzniveau zurückbleiben, sondern sogar unterhalb des bisherigen deutschen Datenschutzniveaus liegen. Auf besondere Kritik stößt dabei das Vorhaben, staatlichen Stellen und Unternehmen weitergehende Befugnisse zur Verarbeitung personenbezogener Daten einzuräumen als im EU-Recht vorgesehen:
„Die für einen bestimmten Zweck erhobenen Daten dürften nahezu uferlos für andere Zwecke verwendet werden, und zwar auch dann, wenn schützenswerte Interessen der Betroffenen entgegenstehen. Das ist nicht nur europarechtswidrig, sondern es senkt auch das jetzige deutsche Datenschutzniveau ab“, kritisiert Peter Schaar, Vorsitzender der EAID.
Nicht akzeptabel ist auch die Aushöhlung der Rechte der Betroffenen auf Information über die Datenverarbeitung, über Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und auf Widerspruch gegen eine Datenverarbeitung. „Damit würden die in Deutschland lebenden Menschen datenschutzrechtlich schlechter gestellt als die Bürgerinnen und Bürger in anderen Ländern der EU“, führt Dr. Alexander Dix aus, stellvertretender EAID-Vorsitzender.
Die vorgesehenen Regelungen schaden auch den europäischen Unternehmen, die auf Basis des EU-Rechts gleichmäßige Bedingungen für grenzüberschreitende europaweite Geschäftsmodelle brauchen, um so auf Augenhöhe mit der internationalen Konkurrenz agieren zu können. Die vom Entwurf vorgesehenen zahlreichen Abweichungen konterkarieren das vom europäischen Gesetzgeber beabsichtigte Ziel, für alle Bürgerinnen und Bürgern der EU und für die im Europäischen Wirtschaftsraum tätigen Unternehmen einen gleichmäßig wirksamen Datenschutz zu garantieren.
Der Wortlaut der EAID-Stellungnahme ist abrufbar unter www.eaid-berlin.de
Kontakt: Peter Schaar, Tel. 030-754 49 550, psch(a)eaid-berlin.de

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