Nichts gelernt: BND-Gesetzentwurf enthält verfassungswidrige Elemente

Der Blog netzpolitik.org hat am 6. Juni 2016 einen offenbar geleakten Entwurf eines geänderten BND-Gesetzes veröffentlicht.

Der Gesetzentwurf vermittelt den Eindruck, als sollten die   inzwischen aufgedeckten zweifelhaften Praktiken des BND nachträglich legalisiert werden. Insbesondere der Aufklärungsarbeit des BND-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags verdanken wir die Erkenntnis, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst nicht nur bei seinen Aktivitäten im Ausland weitgehend in einem gesetz- und kontrollfreien Raum agiert, sondern auch bei der Erfassung von über deutsche Netzknoten geleiteter Telekommunikations- und Internetverbindungen. Parlamentarische und datenschutzrechtliche Aufsichts- und Kontrollmechanismen wurden systematisch umgangen, teilweise sogar unter Bruch gesetzlicher Vorgaben.

Statt sich ernsthaft mit den Problemen der offenbar außer Kontrolle geratenen Überwachung auseinanderzusetzen, wollen die Autoren des Gesetzentwurfs dem BND zusätzliche allgemeine Überwachungsbefugnisse gegeben. Die Erfassung der Telekommunikation soll sich erkennbar nicht auf terroristische Gefährder oder internationale Waffenhändler beschränken, sondern sämtliche nicht-deutschen Telekommunikationsteilnehmer und Internetnutzer betreffen.

Ignoriert werden dabei die durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz festgelegten Grenzen bei der Erfassung unverdächtiger Personen. Ihre Daten sollen nach dem Gesetzentwurf nicht nur vom BND selbst erfasst, sondern – nicht nur im Einzelfall – auch automatisiert an ausländische Geheimdienste übermittelt werden, soweit ‚die sofortige Übermittlung erforderlich ist, um die Kooperationsziele zu erreichen‘. Dies wäre ein glatter Verstoß gegen das durch unser Grundgesetz geforderte Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Skandalös ist die vorgesehene Einschränkung der Kontrollbefugnisse der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, deren Kontrollrecht bei vom BND gemeinsam mit ausländischen Diensten geführten Dateien auf die durch den BND eingespeicherten Daten beschränkt werden soll. Daten ausländischer Geheimdienste, die der BND aus gemeinsamen Dateien erhält und nutzt, würden damit der datenschutzrechtlichen Kontrolle entzogen – ein evident verfassungswidriger Vorschlag.

Peter Schaar

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