Menschenrechte und Künstliche Intelligenz

Von Peter Schaar

Heute, am 10. Dezember 2019 wird weltweit der Internationale Tag der Menschenrechte begangen. Er erinnert daran, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen vor genau 71 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) beschlossen hat. Ihr erster Artikel lautet: 

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“

Die vor mehr als 200 Jahren entwickelte Idee allgemeiner Menschenrechte und auch die 1948 beschlossene Erklärung der Vereinten Nationen stammen aus analogen Zeiten, in denen an Digitalisierung oder gar an „künstliche Intelligenz“ nicht zu denken war. Trotzdem formulieren sie den weiterhin gültigen Maßstab für ethisch verantwortliches Handeln, sowohl von Staaten als auch von privaten Akteuren (deutsche Verfassungsrechtler würden hier von „Drittwirkung“ sprechen).

Die Menschenrechte und die ihnen zu Grunde liegende Idee der Menschenwürde sind universell, nicht nur im geographischen Sinne. Sie gelten unbeschadet religiöser und ethnischer Differenzierungen. Und sie beanspruchen Geltung unabhängig von technischen Entwicklungen. Wer auf der Einhaltung menschenrechtliche Standards bei der Digitalisierung besteht, wird allzu leicht der Technikfeindlichkeit verdächtigt. Der Datenschutz und das Datenschutzrecht sollen die Rechte auf Selbstbestimmung und auf Privatheit in einer immer stärker durch Informationstechnik geprägten Welt gewährleisten. Deshalb wird der Datenschutz nicht nur in Europa als Grundrecht garantiert.

Dass der Datenschutz bisweilen in einem Spannungsverhältnis zu anderen Grundrechten steht, etwa der Gewährleistung der Informations- und Meinungsfreiheit, darf nicht dazu führen, dass der Datenschutz immer weiter ausgehöhlt und verdrängt wird, wie wir es derzeit an verschiedenen Stellen beobachten können. 

Die schwerste Gefährdung des Datenschutzes und anderer Grund- und Menschenrechte geht nach wie vor von Missbrauch staatlicher Gewalt aus. Autoritäre Staaten wie China und der Iran verwenden modernste Informationstechnologien im Sinne einer umfassenden Überwachung und Steuerung der Menschen. Konzentrations– und Umerziehungslager werden kein bisschen besser durch die Tatsache, dass künstliche Intelligenz darüber entscheidet, wer verschleppt und gefangen gehalten wird. Und Überwachung greift in unsere Freiheit auch dann ein, wenn sie nicht mehr allein durch menschliche Wächter, sondern von digitalen Systemen ausgeführt wird. Aber auch demokratische Rechtstaaten haben in den letzten Jahrzehnten die Grund- und Freiheitsrechte massiv eingeschränkt, vielfach unter dem Banner vermeintlicher Verbesserungen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

Auch einige global agierende wirtschaftliche Akteure haben durch ihre digitalen Geschäftsmodelle Machtpositionen erlangt, die über die Möglichkeiten einzelner Staaten hinausgehen. Sie betreiben zwar keine Gefängnisse und sie haben keine eigene Exekutivgewalt. Ihr Einfluss ist überwiegend indirekt, aber gleichwohl gewaltig: Sie kontrollieren maßgeblich den weltweiten Informationsfluss, und sie entscheiden darüber, welche Information auffindbar ist und welche Meinungsäußerung zugelassen wird. Sie bewerten Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, indem sie ihnen „Scorewerte“ zuweisen und sie bestimmen damit weitgehend über deren Chancen. Sie sind in der Lage, durch intransparente Verfahren die politische Meinungsbildung zu beeinflussen, bis hin zur Manipulation demokratischer Wahlen und Volksabstimmungen.

Angesichts dieser Bedrohungen ist es unverzichtbar, die Menschenrechte im digitalen Zeitalter zu verteidigen. Regierungen und Parlamente dürfen sich dieser Aufgabe nicht entziehen. Sie müssen den rechtlichen Rahmen für die Entwicklung und den Einsatz digitaler Systeme so weiterentwickeln, dass auch bei Innovationen die Menschenwürde gewährleistet ist. Die große Herausforderung ist dabei, dass die demokratischen Rechtsstaaten – allen voran Europa – den Nachweis dafür erbringen, dass Digitalisierung auch dann erfolgreich stattfinden kann, wenn die grundlegenden Grund- und Menschenrechte gewahrt bleiben. 

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