Mehr Transparenz und Datenschutz in Rundfunkanstalten

Die norddeutschen Informationsfreiheitsbeauftragten haben vor kurzem gefordert, dass der NDR durch eine Änderung des Staatsvertrages zur Anwendung des Hamburgischen Transparenzgesetzes verpflichtet werden sollte <http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-fuer-Transparenzpflicht-beim-NDR-3332535.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom> .

Diese Forderung ist berechtigt. Ebenso wichtig ist aber eine Erstreckung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes auf den NDR wie auch die Erstreckung des Datenschutzrechts auf all diejenigen Rundfunkanstalten, die bisher im administrativen (also nicht-journalistischen) Bereich von der Geltung der Datenschutzgesetze ausgenommen sind. Dies betrifft alle Rundfunkanstalten mit Ausnahme des Rundfunks Berlin-Brandenburg, Radio Bremen und des Hessischen Rundfunks. Nur in diesen drei Rundfunkanstalten ist eine unabhängige Datenschutzkontrolle z.B. der Verarbeitung von Zuschauerdaten beim Beitragsservice gewährleistet. Auch nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist es nicht länger gerechtfertigt, die Rundfunkanstalten im adminstrativen Bereich von der Geltung der Datenschutzgesetze und der unabhängigen Datenschutzkontrolle auszunehmen.

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