Die Hängepartie ist zu Ende: Mehr als zehn Monate brauchten die europäischen Institutionen, sich auf einen neuen Europäischen Datenschutzbeauftragten und seinen Stellvertreter zu einigen. Auch wenn die formelle Absegnung der Kandidaten noch aussteht, sind die Würfel nun endlich gefallen.
Der Rechts- und Innenausschuss des EP hat am 21. Oktober 2014 mit deutlichen Mehrheiten dafür votiert
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20141021IPR75439/html/Civil-liberties-MEPs-vote-on-their-preferences-for-EU-data-protection-watchdog, dass Giovanni Butarelli der neue Europäische Datenschutzbeuaftragte und Wojciech Wiewiorowski sein Stellvertreter wird. Dieses Votum des Parlaments wird nun der Konferenz der Präsidenten von EU-Rat und Parlament vorgelegt. Dem Vernehmen nach hatte der Rat bereits vor einigen Tagen die beiden Kandidaten favorisiert, die in der Datenschutzcommunity zu Recht einen sehr guten Ruf genießen. Butarelli ist seit fünf Jahren Stellvertreter des bisherigen EU-Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx und Wojciech Wiewiorowski leitet seit vier Jahren die polnische Datenschutzbehörde.
Auf das neue EU-Datenschutzteam warten große Aufgaben. Seine größte Herausforderung ist die Reform des Europäischen Datenschutzrechts, über die seit 2012 beraten wird. Aber auch auf anderen Feldern sind sie gefordert: Immer mehr europäische Institutionen sammeln personenbezogene Daten, deren Verartbeitung durch die EU-Datenschutzbehörde kontrolliert wird. Der Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten auf Basis bestehender und geplanter EU-Rechtsinstrumente wird immer intensiver. Schließlich fließen auf Grund verschiedener Abkommen massenhaft Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger in die USA, insb. Fluggast- und Bankdaten. Die zuggrundeliegenden Abkommen (PNR und TFTP) sind zeitlich befristet und müssen in den kommenden Jahren neu verhandelt werden. Gleiches gilt für das Safe Harbor-Abkommen mit den USA, das insbesondere seit dem Bekanntwerden der Überwachungsaktivitäten des US-Geheimdienstes NSA in der Kritik steht. Dabei wird die Frage zu beantworten sein, ob der Datentransfers mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist – angesichts der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung ist dies höchst zweifelhaft.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schaar