Der 28. September ist der Internationale Tag der Informationsfreiheit.
Aus diesem Anlass sei daran erinnert, dass seit Dezember 2020 die sog. Tromsö-Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten in Kraft ist. Deutschland ist zwar seit 70 Jahren Mitglied des Europarats, hat dieses erste internationale Abkommen zur Informationsfreiheit aber bisher nicht unterzeichnet. Die von der alten Bundesregierung hierfür gegebene Begründung war nie sonderlich überzeugend. Bei den jetzt bevorstehenden Koalitionsverhandlungen sollte daher der Beitritt zur Tromsö-Konvention als unstreitiger Punkt in die To-Do-Liste aufgenommen werden. Deutschland kann es sich nicht länger leisten, in Sachen Informationsfreiheit europaweit hinterherzuhinken. Die finanziellen Kosten eines solchen Schritts sind überschaubar, der Gewinn für die Transparenz wäre dagegen beträchtlich. Insbesondere die Bundesländer Bayern, Niedersachsen und Sachsen, in denen es bisher keine Informationsfreiheitsgesetze gibt, würden so dazu veranlasst, das Verhältnis zwischen den Bürger:innen und der Verwaltung endlich dem internationalen Niveau entsprechend zu regeln.
Alexander Dix