Wer im Internet nach „Datenschutz auf Jamaika“ suchte, landete bis vor kurzem auf einer Website der Regierung des karibischen Inselstaates. Offensichtlich arbeitet man dort schon seit längerer Zeit an dem Entwurf eines „Data Protection Bill“, dessen öffentliche Vorlage „demnächst“ erfolgen soll. Spätestens seit der Bundestagswahl am 24. September 2017 assoziieren wir „Jamaika“ nicht mehr im erster Linie mit dem mehr als 8000 km entfernten Eiland, dessen Landesfarben zufällig die politische Konstellation abbilden, mit der die Bundesrepublik in den nächsten vier Jahren möglicherweise regiert wird. Deshalb macht es Sinn zu fragen, was in Sachen Datenschutz von Jamaika zu erwarten ist.
Anders als in der Großen Koalition, deren Fortsetzung die SPD eine kategorische Absage erteilt hat, würden in einem Jamaika-Bündnis zwei Parteien mitwirken, die im Wahlkampf für die Verteidigung von Bürgerrechten eingetreten sind. FDP und Bündnis 90/Die Grünen lehnen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten ab, sie stehen der lückenlosen Videoüberwachung kritisch gegenüber und sie haben sich für eine unabhängige Überprüfung der vielen, seit den Terroranschlägen von 2001 beschlossenen Anti-Terror-Gesetze stark gemacht.
Insofern ist die Konstellation zunächst einmal günstiger als bei einem erneuten Zusammengehen der abgeschmolzenen „Volksparteien“, die sich in der Vergangenheit einen Wettlauf darum geliefert hatten, wer die jeweils härteren Positionen in der Innenpolitik vertritt. Weder die Liberalen noch die Grünen können es sich leisten, dass eine Bundesregierung, an der sie beteiligt sind, den Law & Order-Kurs der großen Koalition einfach fortsetzt.
Andererseits werden die Unionsparteien versuchen, nach rechts abgewanderte Wählerinnen und Wähler zurückzugewinnen, und es ist nicht zu bestreiten, dass die Kriminalitätsangst bei dieser Zielgruppe besonders ausgeprägt ist. Allerdings hat die von Bundesinnenminister de Maizière und seinem bayerischen Amtskollegen Herrmann in den letzten Jahren verfolgte „harte Linie“ offensichtlich nicht verfangen. Die immer neuen Sicherheitsgesetze, deren unterschwellige Botschaft war, dass der Staat die Bürger nicht effektiv vor Kriminalität schützt, haben im Gegenteil das weit verbreitete Unsicherheitsgefühl noch verstärkt. Eine Politik des „Mehr hilft mehr“ ist in ihrem Kern unmäßig, denn absolute Sicherheit lässt sich niemals garantieren.
Wie könnte ein neuer innenpolitischer Ansatz aussehen, der den Bürgerrechten Rechnung trägt und zugleich die öffentliche Sicherheit stärkt? Zunächst einmal sollten alle Beteiligten einen nüchternen Blick auf die Realität werfen. Dabei wird man sich sehr schnell darüber einig werden, dass beide Güter – Freiheit und Sicherheit – ihre Berechtigung haben. Auf dieser Basis gilt es, vorbehaltlos zu analysieren, wie sich die vielen in den letzten Jahrzehnten beschlossenen Sicherheitsgesetze wirklich auswirken. Dabei wird sich zeigen, dass manche Maßnahmen nicht im Ansatz den versprochenen Sicherheitsgewinn gebracht haben. Zugleich sollte die neue Koalition zügig die tatsächlichen Defizite angehen, die seit langem bekannt sind, die aber aus Rücksichtnahme auf Befindlichkeiten unterschiedlicher Art nicht behoben wurden.
Wichtig ist insbesondere die Überprüfung der Sicherheitsstrukturen. Parallele und sich überschneidende Zuständigkeiten einer Vielzahl von Behörden waren etwa ursächlich für das Versagen bei der Aufdeckung der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU und im Fall des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Amri. Ein weiterer Aspekt ist die nach wie vor unzureichende Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union bei der Terrorismusbekämpfung. Dass entsprechende Informationen in der Vergangenheit nicht weitergegeben wurden, hat mitnichten Datenschutzgründe, sondern lag im wesentlichen an der Haltung der EU-Regierungen, die „Innere Sicherheit“ als nationale Domäne anzusehen.
Jamaika wird in der Innenpolitik nur punkten können, wenn sich die Beteiligten darauf verständigen, an Stelle der Symbolpolitik der Vergangenheit einen nüchternen und unaufgeregten Blick zu entwickeln. Dazu gehört auch der Mut, auf Maßnahmen zu verzichten und Gesetze zurückzunehmen, die ineffektiv waren und mit denen die Grundrechte unverhältnismäßig eingeschränkt wurden.
Auch ansonsten ist in dieser Legislaturperiode in Sachen Datenschutz einiges zu tun. Deutschland sollte sich dafür einsetzen, dass die derzeit in Brüssel verhandelte Datenschutzverordnung für die elektronische Kommunikation (ePrivacy-Verordnung) ein hohes Schutzniveau für die Verbraucherinnen und Verbraucher garantiert. Auch nach der (teilweise verunglückten) Konkretisierung der EU-Datenschutzgrundverordnung durch das neue BDSG hängen viele bereichsspezifische Datenschutzregelungen des deutschen Rechts in der Luft und bedürfen dringend einer Überarbeitung. Die Datenschutzaufsicht muss gestärkt werden, und zwar rechtlich und tatsächlich. Dazu gehört etwa die Rücknahme der in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Einschränkung der Befugnisse der Datenschutz-Aufsichtsbehörden im Gesundheitsbereich. Datenschutz ist ein eminent politisches Thema. Deshalb gehört der Dienstsitz der Bundesdatenschutzbeauftragten nach Berlin.
Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen: Ja, Jamaika kann gute Chancen für den Datenschutz bringen – wenn es denn dazu kommt!
Mit freundlichen Grüßen, Peter Schaar