„Wir brauchen … endlich eine smarte Datenkultur vor allem für Unternehmen. Tatsächlich existiert in Deutschland aber ein Datenschutz wie im 18. Jahrhundert.“ Dieser Satz stammt nicht etwa von dem Vertreter einer der viel gescholtenen Datenkraken aus den USA, sondern von Dorothee Bär (CSU), der designierten Staatsministerin „für Digitales“ der neu aufgelegten großen Koalition. Ihr zentrales Projekt besteht offensichtlich darin, die sensibelsten Daten weltweit verfügbar zu machen, etwa Patientendaten: „Und auch im Gesundheitsbereich liegen so viele Chancen! Könnten Daten deutscher Patienten mit weltweiten Datenbanken abgeglichen werden, wäre eine Diagnose oft schneller da, als sie zehn Ärzte stellen können,“ meinte sie in einem Interview mit der Bild-Zeitung vom 5. März 2018.
Auch wenn das nicht so gemeint war: Datenschutz hat etwas zu tun mit grundlegenden Wertvorstellungen, die im 18. Jahrhundert – formuliert wurden und die, müsste man meinen, auch heute noch das Fundament unserer freiheitlichen Gesellschaft bilden: Die von Jean-Jacques Rousseau geprägte Vorstellung von Menschenrechten, bürgerlicher Freiheit und Selbstbestimmung. Sie sind in die im Jahr 1776 in die Bill of Rights von Virginia und von der französischen Nationalversammlung am 26. August 1789 beschlossene Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte eingeflossen. Datenschutz ist nichts anderes als die Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechts im digitalen Zeitalter. Nicht umsonst billigt das Bundesverfassungsgericht seit seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedem Menschen ein „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ zu. Die Grundrechte auf Wahrung der Privatsphäre und den Schutz der personenbezogenen Daten sind zudem durch Art. 7 und Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union direkt anwendbares Recht in allen Mitgliedstaaten der EU.
In der regierungsseitig offensichtlich angestrebten „smarten Datenkultur“ ist für Bedenkenträgerei von Datenschützern offensichtlich kein Platz. Während sich sogar bei US-Unternehmen, nicht zuletzt aufgrund der Neuregelungen im europäischen Datenschutzrecht, allmählich die Auffassung durchsetzt, ohne Datenschutz ließen sich in Zukunft keine guten Geschäfte mehr machen, gibt es in der Bundesregierung offensichtlich die Tendenz, den Schutz personenbezogener Daten auf dem Altar der Profitabilität zu opfern. Zudem sei daran erinnert, dass sich maßgebliche Vertreter der bisherigen Bundesregierung, allen voran Bundesinnenminister Thomas de Maizière, massiv dafür eingesetzt haben, sämtliche Verarbeitungsmöglichkeiten, die der Wirtschaft zur Verfügung stehen, auch staatlichen Stellen zu erlauben.
Man darf gespannt sein, wie sich der Koalitionspartner der Unionsparteien, die SPD, zu einer derartigen Marschrichtung stellt – schließlich hatte sie sich ja einiges darauf zugute gehalten, in der Koalitionsvereinbarung die eine oder andere Formulierung zum Schutz der Bürger und Verbraucher vor der Datenübermacht durchgesetzt zu haben.
Eine Digitalisierung, die auf der umfassenden Überwachung und maximalen Ausnutzung persönlicher Daten beruht, wäre ein Fluch und kein Segen. China macht das gerade mit der Einführung eines umfassenden Social Scoring Systems vor. Deshalb gilt es, dafür einzutreten, dass sich die grundlegenden Werte einer freiheitlichen Gesellschaft auch in der Digitalstrategie im 21. Jahrhundert wiederfinden. Dazu gehört auch der Datenschutz.
Ihr Peter Schaar