Von Alexander Dix und Peter Schaar
– Bericht über eine Veranstaltung der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz am 1. Dezember 2016 in Berlin – für die Zeitschrift für Datenschutz
Seit jeher gibt es im Datenschutzrecht Sonderregeln für Medienunternehmen (z.B: das Medienprivileg im geltenden BDSG), die für einen Ausgleich zwischen den Grundrechten auf Datenschutz und Meinungs- bzw. Medienfreiheit sorgen sollen. Die mit der Medienfreiheit eng zusammenhängende Informationsfreiheit hat durch die Informationsfreiheitsgesetzgebung ebenfalls größere Bedeutung erlangt. Wie sind diese konkurrierenden Grundrechte in der Datenschutz-Grundverordnung zu einander in Beziehung gesetzt worden und welche Hausaufgaben haben die nationalen Gesetzgeber hier zu erledigen ? Weiterlesen