In letzter Zeit wird viel über eine jetzt gebotene Staatsreform diskutiert (vgl. https://www.eaid-berlin.de/datenschutz-und-staatsreform/). Der Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor hat vor kurzem in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ erklärt, „Das Informationsfreiheitsgesetz und dessen Reform ist kein Schwerpunkt für die Staatsmodernisierung in Deutschland.“
Das Gegenteil ist richtig.
Transparenz ist für den modernen, demokratischen Rechtsstaat von zentraler Bedeutung. Dabei ist Amthor darin zuzustimmen, dass die geltenden Informationsfreiheitsgesetze die Erreichung dieses Ziels nicht effektiv genug befördern. Insbesondere das Nebeneinander von allgemeinem Informationszugangs-, Umweltinformations- und Verbraucherinformationsrecht wirft in der Praxis viele Fragen auf. Die Antwort darauf kann aber nicht lauten, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes abzuschaffen, sondern es muss weiterentwickelt werden zu einem Transparenzgesetz, das zentraler Baustein eines Informationsgesetzbuchs sein sollte. Dieses sollte auch die verfassungsrechtlich gebotenen Auskunftansprüche der Presse gegenüber Bundesbehörden konkretisieren.
Die Bundesländer Hamburg und Rheinland-Pfalz haben mit ihren Transparenzgesetzen diesen Teil der Staatsreform bereits erledigt. Ihre Erfahrungen zeigen zugleich, dass Digitalisierung und Transparenz kein Henne-Ei-Problem in dem Sinne ist, dass ohne Digitalisierung keine Transparenz möglich ist. Umgekehrt gilt vielmehr: Transparenz erhöht den Druck auf die Verwaltung, ihre Informationsbestände zu digitalisieren, um sie unter Einhaltung berechtigter Geheimhaltungsinteressen allgemein zugänglich zu machen.
Dr. Alexander Dix