17.12.2015: EP-Ausschuss für bürgerliche Freiheiten billigt EU-Datenschutzreform

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres („LIBE-Ausschuss“) des Europäischen Parlaments hat mit breiter Mehrheit das Trilog-Ergebnis zur EU-Datenschutzreform (Datenschutz-Grundverordnung und Richtlinie für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz) gebilligt.

Über den Kompromisstext für die Verordnung stimmt das EP-Plenum im Frühjahr 2016 (voraussichtlich März oder April) ab. Nach dem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften umzusetzen.

Zum Trilog-Ergebnis vgl. den Blog-Post des EAID-Vorsitzenden Peter Schaar: „EU-Datenschutz: Nach der Reform beginnt die Arbeit“