27.01.2015: Das Recht, vergessen zu werden, Informationsfreiheit und Datenschutz

Kurzvorträge mit anschließender Podiumsdiskussion

Teilnehmer:

Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann, LL.M., Direktorin Forschungsstelle Datenschutz
Goethe-Universität Frankfurt

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz a.D.

Paul Nemitz, Direktor bei der Europäischen Kommission, Generaldirektion Justiz

Jan Kottmann, Leiter Medienpolitik Google Germany

Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Diskussionsleitung: Peter Schaar (EAID)
27. Januar 2015, 18 Uhr (Vorabend des Europäischen Datenschutztags)

Diskussion

Schlussrunde

Europäische Akademie, Bismarckallee 46/48, 14193 Berlin (Grunewald)

 

Mit seiner Entscheidung vom 13. Mai 2014 (Entscheidung C-131/12) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Google an das EU-Datenschutzrecht gebunden ist, weil das Unternehmen seine Dienste in der EU anbietet und dabei personenbezogene Daten verarbeitet. Der Betreiber der Suchmaschine ist verpflichtet, unter bestimmten Umständen Verweise auf personenbezogene Suchergebnisse zu unterbinden und entsprechende Daten zu löschen (vgl.Blog des EAID-Vositzenden Peter Schaar).

Inzwischen liegen einige Erfahrungen darüber vor, wie Google und andere Suchmaschinen mit den Vorgaben des EuGH umgehen. Dabei zeigt sich, dass nicht nur der Datenschutz, sondern auch andere Grundrechte (insb. die Informations- und Meinungsfreiheit) berührt sind. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Löschungsverpflichtung von Suchmaschinen wirft eine Vielzahl von Fragen auf:

  • Gibt es besondere Verantwortlichkeiten für die Veröffentlichung und Verlinkung von Inhalten?
  • Wie weit geht der Rechtsanspruch des Einzelnen auf Löschung und Nicht-Auffindbarkeit seiner Daten im Internet?
  • Überwiegt das Grundrecht auf Datenschutz den Rechtsanspruch auf freien Zugang zu Informationen?
  • Richtet sich die Abwägung zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit nach nationalem oder europäischem Recht?
Wir danken dem Deutschen Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) für die großzügige Unterstützung der Veranstaltung