13.05.2014: EuGH urteilt, dass Google an das EU-Datenschutzrecht gebunden ist

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt (Entscheidung C-131/12), dass sich die Firma Google an europäisches Datenschutzrecht halten muss, wenn sie in Europa tätig ist und dabei personenbezogene Daten verarbeitet. Der Betreiber der DSuchmaschine ist verpflichtet, unzulässige Verweise auf personenbezogene Suchergebnisse zu unterbinden und entsprechende Daten zu löschen (vgl.Blog des EAID-Vositzenden Peter Schaar)