10.01.2017: EU-Kommission legt Entwurf einer ePrivacy-Verordnung vor

Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 den Entwurf einer Verordnung zum Schutz der Privatsphäre für die elektronische Kommunikation (ePrivacy-Verordnung) vorgelegt. Die neue Verordnung, die in allen Mitgliedstaaten direkt anwendbar ist, soll die bisherige ePrivacy-Richtlinie ersetzen, die von den Mitgliedstaaten unterschiedlich und z.T. unvollständig umgesetzt wurde. Kernstücke des Vorschlags sind die Erstreckung auf Dienste, die hinsichtlich ihrer Funktionalität den Telekommunikationsdiensten entsprechen (sog. Over the Top Telecommunications – OTT, z.B. Skype oder WhatsApp) und die Neufassung der Bestimmungen zur Einwilligung in elektronische Tracking- und Profilingverfahren.

Zeitgleich veröffentlichte die Kommission ihre Vorschläge zur Überarbeitung der Datenschutzvorschriften für EU-Organe und -Einrichtungen. Beide Rechtsakte sollen zu einem konsistenten, mit der Datenschutzgrundverordnung kompatiblen Rechtsrahmen für den Europäischen Datenschutz beitragen, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt.

Website der EU zu den Vorschlägen (englisch)

Presseerklärung der Kommission (deutsch)

Stellungnahme der EAID im Konsultationsverfahren