Digitale Agenda der Bunderegierung: Was bringt sie für den Datenschutz und die Informationsfreiheit?

Digitale Agenda der Bundesregierung: Was bringt sie für den Datenschutz und die Informationsfreiheit?

Nun hat auch Deutschland eine digitale Agenda. Wie bei ihrem EU-Vorbild handelt es sich dabei um ein Sammelsurium unterschiedlicher Absichten und Versprechen, die irgendwie mit dem Internet zusammenhängen. Was sagt die digitale Agenda der Bundesregierung zum Datenschutz und der Informationsfreiheit? Dieser Frage soll im Folgenden nachgegangen werden.

Zunächst das Positive: Die Bedeutung des Datenschutzes wird an verschiedenen Stellen betont und es werden einige mehr oder weniger konkrete Ankündigungen zu seiner Weiterentwicklung gemacht. Die Agenda verspricht, in der digitalen Welt die Wertordnung des Grundgesetzes zu erhalten. Leider bleibt der Text aber konkrete Aussagen schuldig, was dies etwa für staatliches Handeln bedeutet, etwa im Bereich der Geheimdienste und anderer Sicherheitsbehörden. Manches spricht dafür, dass die gegenwärtige Große Koalition deren Befugnisse weiter ausbauen will. Ausdrücklich bekennt man sich zur   Aufstockung der Ausstattung der Sicherheitsbehörden, zum Ausbau der Kompetenzen des Bundeskriminalamts, zur Stärkung des Bundesamts für Verfassungsschutz und zur weiteren Intensivierung der behördenübergreifenden Kooperation. Vergeblich sucht man ein vergleichbares Bekenntniss zur Stärkung der Datenschutzaufsicht durch die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Beachtlich ist allerdings, dass sich die Bundesregierung für die Verabschiedung der EU-Datenschutz-Grundverordnung bis spätestens 2015 einzusetzen verspricht. Das europäische Datenschutzgesetz soll auch für nicht in der EU niedergelassene Internet-Unternehmen gelten (Marktortprinzip). Internet-Unternehmen müssten zudem für mehr Transparenz mit leicht erfassbaren Kundeninformationen sorgen. Ausdrücklich erwähnt werden die Datenautonomie für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Einwilligung und die Datenportabilität. Zudem wird ein Verbandsklagerecht im Datenschutz versprochen. Mit einem modernen Datenschutz auf hohem Niveau wolle man auch Antworten auf Fragen geben, die sich durch neue Techniken oder Arten der Datenverarbeitung wie Big Data, Profilbildung, Web Tracking und Cloud Computing für den Schutz der Privatsphäre stellen. Unter Bezugnahme auf die Enthüllungen über den Missbrauch personenbezogener Daten strebt die Bundesregierung die Entwicklung internationaler Datenschutzprinzipien an.

Während also die digitale Agenda beim Datenschutz durchaus wichtige Akzente setzt, kann davon bei der Informationsfreiheit keine Rede sein. Außer allgemeinen Bekenntnissen zur Transparenz findet sich kaum etwas. Nur bei Open Data wird es etwas konkreter: Um die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen zu erleichtern, sollen weitere staatliche Geo-, Statistik- und andere Datenbestände maschinenlesbar bereitgestellt werden. Zudem soll der effektive und dauerhafte Zugang zu öffentlich geförderten Forschungspublikationen und -Daten verbessert werden. Dagegen findet sich  zum Zugangsanspruch der Bürgerinnen und Bürger zu bei staatlichen Stellen vorhandenen Informationen und
zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes kein Wort. Auf den Beitritt Deutschlands zur weltweiten Open Government Partnership und die Unterstützung der Europarats-Konvention zum freien Zugang zu Informationen wird man wohl weiterhin warten müssen.

Das Ergebnis ist also durchwachsen: Die digitale Agenda der Bundesregierung enthält durchaus positive Anknüpfungspunkte, vor allem im Bereich des Datenschutzes. Bei der Transparenz und Informationsfreiheit ist sie jedoch unterbelichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schaar

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