Brauchen wir ein neues Datenrecht?

Die Bundesregierung sendet angesichts der Datenaffäre um Facebook und Cambridge Analytica widersprüchliche Signale aus. Während die neue Justiz- und Verbraucherschutzministerin Katarina Barley darauf setzt, dass die ab Mai EU-weit geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der exzessiven Datennutzung und dem Datenmissbrauch entgegenwirkt, plädiert Kanzleramtschef Helge Braun für ein „neues Datenrecht“.

Das von einer „Daten-Ethikkommission“ innerhalb eines Jahres auszuarbeite Datenrecht solle mehr Transparenz für die Bürger schaffen, kündigte Braun an. „Dem Bürger muss erstmal immer sehr transparent sein, welche Daten er zur Verfügung stellt. Und er muss das grundsätzlich immer sehr einfach und sehr wirksam unterbinden können. Auf der anderen Seite müsse es für die Wirtschaft klare Regeln geben, welcher Umgang mit Daten erlaubt ist und welcher nicht.“

Nachdem sich seine Kanzleramts-Kollegin Dorothee Bär kürzlich dadurch hervorgetan hat, den Datenschutz zu einem Ansatz aus dem 18. Jahrhundert zu erklären, konzentriert sich der Kanzleramtschef auf einen Ansatz, bei dem es weniger um den Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung geht, sondern um die Nutzbarmachung von immer mehr Daten. Dies passt zu den Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die in letzter Zeit jede positive Bezugnahme auf den Datenschutz peinlich vermeidet, und stattdessen lieber von „Datensouveränität“, „Datenpolitik“, „Dateneigentum“ und „Datenreichtum“ spricht.

Dass es dabei nicht in erster Linie um die Stärkung der Transparenz der Datenverarbeitungsmodelle und um stregere Regeln zum Umgang mit Daten geht, ist anzunehmen. So hat sich die Große Koalition 2017 bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes infolge des Inkrafttretens der DSGVO eher um eine Entschärfung der europaweiten Datenschutzbestimmungen bemüht. Ihr Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 18/11325) zeichnete sich dadurch aus, die in der DSGVO vorgesehenen Informationspflichten bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten einzuschränken. Auch die Auskunftsrechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen sollten beschnitten werden. Dass die vom Bundestag beschlossenen Einschränkungen der Transparenz der Datenverarbeitung weniger gravierend ausfielen, ist nicht zuletzt dem Widerstand von Verbraucher- und Datenschützern zu danken, und war nicht etwa das Ergebnis des Umdenkens in dem für das Gesetzgebungsvorhaben federführenden Bundesministerium des Innern.

Um es zusammenzufassen: Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in der Datenschutz-Grundverordnung umfassend geregelt. Im Hinblick auf die Vorgaben für Internet-Dienste und Telekommunikationsunternehmen ist zwar eine Überarbeitung der bisherigen Regelungen angebracht, aber auch dabei handelt es sich in erster Linie um ein europäisches Thema (ePrivacy). Deutsche Alleingänge machen da wenig Sinn.

Peter Schaar

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