Privacy Shield: „Wir brauchen viel engere Grenzen“

Interview des EAID-Vorsitzenden Peter Schaar für die Zeitschrift Der Spiegel (Nr. 29/2016/16.7.2016 http://www.spiegel.de/spiegel/)
„Wir brauchen viel engere Grenzen“

„Pri­va­cy Shield“ heißt eine neue Da­ten­schutz­ver­ein­ba­rung zwi­schen der EU und den USA. Sie er­setzt die Ab­ma­chung „Safe Har­bor“, die der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof (EuGH) 2015 kas­siert hat­te. Sind eu­ro­päi­sche Da­ten in den USA nun bes­ser vor Miss­brauch ge­schützt? Pe­ter Schaar, 61, Vor­sit­zen­der der Eu­ro­päi­schen Aka­de­mie für In­for­ma­ti­ons­frei­heit und Da­ten­schutz, hat Zwei­fel.

SPIEGEL: Herr Schaar, ist „Pri­va­cy Shield“ ein Schutz­schirm für die Pri­vat­sphä­re?

Schaar: Es gibt ei­ni­ge Ver­bes­se­run­gen, aber US-Be­hör­den wer­den wei­ter­hin in gro­ßem Um­fang auf Da­ten von EU-Bür­gern zu­grei­fen kön­nen. Zwar wird von Maß­kon­fek­ti­on ge­spro­chen, aber über­all, wo US-Ge­heim­diens­te ter­ro­ris­ti­sche Ge­fah­ren be­fürch­ten, be­hal­ten sie sich eine mas­sen­haf­te Da­ten­samm­lung vor. Dies kann den kom­plet­ten eu­ro­päi­schen Raum um­fas­sen.

SPIEGEL: Klingt nicht nach Ver­bes­se­rung.

Schaar: Neu ist, dass sich Be­trof­fe­ne an ei­nen Om­buds­mann und an US-Ge­rich­te wen­den kön­nen. Um vor ei­nem US-Ge­richt Recht zu be­kom­men, muss man sich aber wei­ter­hin durch et­li­che In­stan­zen kla­gen.

SPIEGEL: Ist das Ab­kom­men denn mit EU-Recht ver­ein­bar?

Schaar: Ob die vom EuGH auf­ge­stell­ten Da­ten­schutz­kri­te­ri­en er­füllt wer­den, hal­te ich für frag­wür­dig.

SPIEGEL: Wel­che Nach­tei­le dro­hen EU-Bür­gern?

Schaar: Die zen­tra­le Fra­ge ist, was die US-Be­hör­den mit eu­ro­päi­schen Da­ten an­stel­len. Wird es auch in Zu­kunft Ein­rei­se­sper­ren in die USA ge­ben, al­lein auf­grund der Da­ten­la­ge? Und wer­den die ge­sam­mel­ten Da­ten zur Droh­nen­pro­gram­mie­rung ver­wen­det in Staa­ten, ge­gen die Ame­ri­ka Krieg führt? Man hät­te hier viel en­ge­re Gren­zen zie­hen müs­sen. Aber da ver­hält sich Eu­ro­pa auch nicht vor­bild­haft, wenn man sich etwa die Prak­ti­ken des Bun­des­nach­rich­ten­diens­tes an­schaut.

SPIEGEL: Die Be­hör­den sa­gen, sie müss­ten auf­grund der Be­dro­hungs­la­ge in­ten­si­ver Da­ten aus­tau­schen.

Schaar: Wenn die­ser Da­ten­aus­tausch sich im Rah­men von in­ter­na­tio­na­len Rechts­hil­fe­ab­kom­men be­wegt, wenn er ei­ner um­fas­sen­den Kon­trol­le un­ter­liegt und sich auf kon­kre­te Ver­däch­ti­ge be­zieht, kann man nichts da­ge­gen sa­gen. Pro­ble­ma­tisch wird es, wenn die Da­ten­samm­ler die Kri­te­ri­en selbst fest­le­gen. Dar­an än­dert sich auch mit dem Pri­va­cy Shield nichts.

SPIEGEL: Der EuGH for­dert, dass ein Da­ten­aus­tausch in der bis­he­ri­gen Form nur statt­fin­den darf, wenn dies­seits wie jen­seits des At­lan­tiks ein „der Sa­che nach gleich­wer­ti­ger“ Da­ten­schutz exis­tiert.

Schaar: Ich sehe nicht, dass der in ab­seh­ba­rer Zeit ga­ran­tiert wer­den kann. Aber es gibt eben auf bei­den Sei­ten ein im­men­ses wirt­schaft­li­ches In­ter­es­se an ei­nem mög­lichst un­ge­hin­der­ten Da­ten­aus­tausch. Dem wer­den Da­ten­schutz­be­den­ken un­ter­ge­ord­net.

DER SPIEGEL 29/2016″

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