29.01.2025: Datennutzung vs. Datenschutz – Veranstaltung zum Europäischen Datenschutztag
Zum Verhältnis zwischen Data Governance Act und Datenschutz-Grundverordnung
Eine Veranstaltung der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz
Zeit: 29. Januar 2025, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr (im Anschluss Gelegenheit zu einem Get Together bei kleinem Imbiss und Getränken)
Ort: Europäische Akademie Berlin, Bismarck-Allee 46/48, 14193 Berlin (Präsenzveranstaltung mit begleitendem Internet-Streaming)
Anmeldung per E-Mail: anmeldung@eaid-berlin.de
Einführungsstatements und anschließende Paneldiskussion:
- Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Yvo Volman, Director for Data Policy and Innovation, Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien, Europäische Kommission
- Thomas Zerdick, LL.M., Referatsleiter „Aufsicht und Durchsetzung“ beim Europäischen Datenschutzbeauftragten
Moderation: Dr. Alexander Dix, LL.M. (EAID); Begrüßung Peter Schaar (EAID)
Die Europäische Union hat im Rahmen der europäischen Datenstrategie der Kommission eine Vielzahl von Rechtsakten – manche sprechen von einem „Regelungs-Tsunami“ – erlassen. Im Vordergrund stehen dabei neben der Datenschutz-Grundverordnung der Digital Markets Act, der Digital Services Act und der Artificial Intelligence Act. Etwas in den Hintergrund gedrängt worden ist der im September 2023 in Kraft getretene Data Governance Act. Sein Ziel ist es, die Nutzung von personenbezogenen wie nicht-personenbezogenen Daten als „Datenspende“ für bestimmte Ziele von allgemeinem Interesse, wie die Gesundheitsversorgung, die Bekämpfung des Klimawandels, die Verbesserung der Mobilität, die amtliche Statistik, die staatliche Entscheidungsfindung oder die wissenschaftliche Forschung zu erleichtern. Auch wenn das deutsche Daten-Governance-Gesetz zur Umsetzung des Unionsrechts nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden wird, gilt die zugrundeliegende Verordnung der Union bereits jetzt unmittelbar. Das wirft eine Reihe von Fragen auf, die wir im Rahmen unserer Veranstaltung diskutieren wollen:
- Sind die gemeinnützigen Ziele, für die eine Datenspende ermöglicht werden soll, vom Unionsgesetzgeber hinreichend präzise und vom Umfang her zu eng oder zu weit definiert worden ?
- Ist das Verhältnis zwischen Data Governance Act und Datenschutz-Grundverordnung klar genug bestimmt worden ?
- Kann der Data Governance Act einen ausreichenden Anreiz für „Datenaltruismus“ setzen und was wären möglicherweise notwendige Ergänzungen mit diesem Ziel ?
- Welchen Spielraum hat der Bundesgesetzgeber bei der Umsetzung des Data Governance Acts und nutzt der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein deutsches Daten-Governance-Gesetz diesen Spielraum ?