Die Kontaktschuld und die NSA

Viele kennen aus  Facebook die Frage, wer denn auf die eigenen Daten zugreifen können soll: nur „Freunde“ oder auch „Freunde von Freunden“. Ich habe z.B. 1.735 „Freunde“ auf Facebook. Wenn jeder dieser Freunde nur 50 eigene Freunde hat, die nicht mit mir und die nicht untereinander befreundet sind, würde diese Einstellung die Zahl der Personen, die meine Seite sehen können, auf mehr als 86.000 erhöhen. Und wenn Facebook auf die Idee kommen würde, als weitere Kategorie die „Freunde der Freunde von Freunden“ einzuführen, könnten mehr als 4 Millionen Nutzer auf meine Daten zugreifen.

Wohlbemerkt, das sind fiktive Zahlen, aber sie verdeutlichen, wie die NSA mit Metadaten umgeht, das wissen wir direkt von Präsident Obama. Er hat es  in seiner Rede am 17. Januar gesagt.

Er versprach, dass die amerikanischen Metadaten zukünftig nicht mehr – wie bisher – in einem dreischrittigen Verfahren ausgewertet werden sollen. Es solle nach zwei Schritten Schluss sein. Dieser Hinweis ist unter zwei Gesichtspunkten bedeutsam:

Zum ersten Mal wird die Öffentlichkeit damit von offizieller Seite über die Art und Intensität der Auswertung der Daten informiert – bisher war man hier nur auf Aussagen von NSA-Aussteigern angewiesen. Der Beruhigung dienten bisher die Versicherungen, von den Metadaten sämtlicher in den USA geführten Nah- und Ferngespräche würden ja nur die wenigsten angefasst. Lediglich wer selbst Terrorist ist oder von diesem kontaktiert worden sei, gerate ins Visier der Terrorfahnder. Diese Versicherung hat sich am vergangenen Freitag „in Luft aufgelöst“, um einen ehemaligen deutschen Minister zu zitieren.

Das angewendete Verfahren zeugt von der Maßlosigkeit der Überwachung. Eine Person gerät als Terrorverdächtiger ins Blickfeld der Sicherheitsbehörden. Die NSA wertet nun sämtliche Telefondaten dieser Person aus den letzten fünf Jahren aus und identifiziert die Kommunikationspartner (Schritt 1). Dabei kann es sich um „Mitverschwörer“ handeln, aber auch um Verwandte, Bekannte oder Geschäftspartner. Der Klempner, der einmal im Haus der Zielperson ein Rohr repariert hatte, gehört genauso dazu wie die Lehrerin seines Kindes. Je nach Größe des Bekanntenkreises handelt es sich um mehrere Hundert oder tausend Personen, und das wohlbemerkt nur als erster Schritt. In dem zweiten Schritt werden sämtliche Kommunikationspartner der Kommunikationspartner ausgeforscht. Selbst bei einem verhältnismäßig kleinen Bekanntenkreis von 100 Personen sind dies schon 10.000 Betroffene, bei kommunikationsfreudigeren Teilnehmern deutlich mehr. Wenn dann – wie bisher – ein dritter Schritt folgt, also die Auswertung der Telefondaten der Kontakte der Kontakte, ist man schnell bei Millionen Betroffenen, und dies – wohl bemerkt – nur bezogen auf einen Verdächtigen. Die Behauptung, nur ein winziger Teil der US-Bürger sei von der Metadatensammlung betroffen, ist so „vom Tisch“.

So sehr es zu begrüßen ist, dass Obama hier (bezogen auf „American Persons“) Einschränkungen ankündigt: Das Hauptproblem ist und bleibt die umfassende verdachtslose Speicherung von Daten auf Vorrat, die zu tiefen Eingriffen in Persönlichkeitsrechte führt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schaar

2 Kommentare

    Peter Neulich | 23. Januar 2014 at 9:46

    Sie haben wieder einmal völlig Recht und das ist eine anschauliche Darstellung!
    Im Übrigen vielen Dank für Ihren Nach-wie-vor-Einsatz in dieser wichtigen Sache! Das zeigt, dass es Ihnen immer um die Sache ging.

    Danke ! Das war für alle verständlich 🙂

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