26.08.2015 Deutsche Datenschutzbeauftragte fordern Nachbesserung der EU-Datenschutzverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung muss in wesentlichen Punkten nachgebessert werden – dies fordert die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in einer am 26. August 2015 veröffentlichten Entschließung.

Für den nun beginnenden Trilog der EU-Institutionen sei es „von außerordentlicher Bedeutung, dass die Datenschutz-Grundverordnung im Vergleich zum geltenden Rechtsstand einen verbesserten, mindestens aber dem bisherigen Standard gleichwertigen Grundrechtsschutz gewährleistet“, so die Datenschutzkonferenz. Datensparsamkeit, technologischer Datenschutz, strikte Zweckbindungsregelungen und eine wirksame Begrenzung der Profilbildung müsse im neuen EU-Datenschutzrecht sichergestellt sein.

Zum vollen Text der Erklärung der Datenschutzkonferenz

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