18.06.2014: Vorlageentscheidung des oberstes irischen Gerichts zu US-Zugriff auf Facebook-Daten

Der oberste irische Gerichtshof hat am 18. Juni entschieden, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob die Übermittlung von Daten durch Facebook Ltd (Irland) an Facebook Inc (US) mit dem EU-Recht, insbesondere den Art. 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Das Gericht hat Zweifel, ob die Zugriffsregelungen und -praktiken der US-Behörden auf diese Daten den durch EU-Recht gesetzten Mindestanforderungen genügen. Da die Datenübermittlung auf Basis des Safe Harbor-Abkommens erfolgt, hat der Fall grundsätzliche Bedeutung.

Weiterführende Links
Urteil des High Court der Republik Irland
Beitrag von Steve Peers auf EU Law Analyses