16.04.2016: Bundesverfassungsgericht erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 20. April 2016 einen Teil der im Jahr 2009 in das BKA-Gesetz aufgenommenen neuen Befugnissen des Bundeskriminalsamts für verfassungswirdrig erklärt.

Vgl. auch die Beiträge zum Thema im EAID-Blog von Dennis-Kenji Kipker und von Peter Schaar.