08.04.2014: Europäischer Gerichtshof kassiert EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

In seiner Entscheidung vom 8. April hat der Europäische Gerichtshof die Richtlinie 2006/24/EG für nicht vereinbar mit Art. 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta erklärt. Der EAID-Vorsitzende Peter Schaar kommentiert diese Entscheidung in einem Beitrag für Heise-Online. Eine englische Übersetzung dieses Beitrags  (CJEU brings untargeted “just in case” data retention to its end) finden Sie hier.