netzpolitik.org: Abgründe des Landesverrats oder Angriff auf den Rechtsstaat?

Dass im Jahr 1962 viele Menschen gegen die Besetzung der Spiegel-Zentrale auf die Straße gingen, hat auch damit zu tun, dass der Angriff auf die Pressefreiheit mit Händen zu greifen war. Von Generalsbundesanwälten angeleitete Polizisten durchsuchten die Redaktionsräume und beschlagnahmten kistenweise journalistische Unterlagen. Dies entfachte einen medialen Sturm, der letztlich auch den damaligen Verteidigungsminister Franz Josef Strauß, der für die Aktion politisch verantwortlich war, aus dem Amt fegte. Dies ereignete sich im Zeitalter der Schreibmaschine, in dem die Strafverfolgungsbehörden auf Papiere zugreifen mussten, an die sie nur durch offene Aktionen – Durchsuchung und Beschlagnahme – gelangen konnten.

Im Internetzeitalter gelten andere Regeln, auch in dem von der Bundesanwaltschaft eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den Blog netzpolitik.org. Heute geht es um Daten, die elektronisch gesammelt, verarbeitet und verbreitet werden. Um an sie zu gelangen, braucht es keine Hausdurchsuchung mehr. Dafür gibt es neue und sehr wirksame Ermittlungsinstrumente, die auch in diesem Fall zum Einsatz kommen könnten oder bereits eingesetzt werden.

Der Generalbundesanwalt hat am 30. Juli 2015 die Betreiber des Blogs darüber informiert, dass gegen sie wegen Landesverrats ermittelt werde (§ 94 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch – StGB). Ob es sich bei den von netzpolitik.org veröffentlichten Informationen wirklich um Staatsgeheimnisse handelt, wird aus guten Gründen infrage gestellt.

§ 93 StGB definiert Staatsgeheimnisse als

(1).. Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.
(2) Tatsachen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder unter Geheimhaltung gegenüber den Vertragspartnern der Bundesrepublik Deutschland gegen zwischenstaatlich vereinbarte Rüstungsbeschränkungen verstoßen, sind keine Staatsgeheimnisse.

Die inkriminierten Veröffentlichungen betreffen nach Auskunft von netzpolitik.org Papiere zu Haushalts- und Organisationsangelegenheiten des Verfassungsschutzes, die als “VS-VERTRAULICH“ eingestuft waren.

Nach der Verschlusssachenanordnung (VSA) des Bundesministeriums des Innern ist dies der niedrigste Geheimhaltungsgrad, bei dem Informationen nur besonders überprüften Personen zugänglich sind. VS-VERTRAULICH werden Dokumente eingestuft, „wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann“ (§ 3 Nr. 3 VSA). Informationen, deren „Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann“, sind mindestens in der Klassifikation „GEHEIM“ einzustufen (§ 3 Nr. 2 VSA). Schon allein die Einstufung der veröffentlichten Papiere als VS-VERTRAULICH und nicht als GEHEIM oder STRENG GEHEIM spricht dagegen, dass hier Staatsgeheimnisse offenbart wurden.

Warum der Generalbundesanwalt gleichwohl einen Anfangsverdacht des Landesverrats festgestellt hat, soll hier nicht weiter vertieft werden. Nachgehen möchte ich allerdings der Frage, welche strafprozessualen Konsequenzen sich aus den Vorwurf des Landesverrats ergeben. Mit der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen Landesverrats kann sich die Bundesanwaltschaft aus dem gut gefüllten Instrumentenkasten alter und neuer Ermittlungsbefugnisse bedienen.

In den letzten Dekaden wurden besondere Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Überwachung der elektronischen Kommunikation und zum Zugriff auf digital gespeicherte Daten eingeführt und ausgeweitet. Diese Befugnisse lassen sich in den Paragraphen 100a ff der Strafprozessordnung nachlesen: Die Telekommunikation darf überwacht werden, große und kleine Lauschangriffe, also das Aufnehmen von Gesprächen in Wohnräumen und anderswo sind heute zulässig. Telekommunikationsunternehmen müssen Verkehrsdaten an die Polizei und an die Staatsanwaltschaften herausgeben. Allen diesen neuen Befugnisse ist gemein, dass sie heimlich, hinter dem Rücken der Betroffenen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Anders als bei Hausdurchsuchungen, in denen ausdrücklich im Gesetz vorgeschriebenen ist, dass zumindest ein Zeuge zugegen sein muss, erfahren die Betroffenen von den elektronischen Überwachungsmaßnahmen bestenfalls im Nachhinein, etwa dann, wenn gegen sie Anklage erhoben wird.

Dabei beschränkt sich etwa die Möglichkeit der Überwachung der Telekommunikation nicht auf die ausdrücklich Beschuldigten. Vielmehr dürfen entsprechende Maßnahmen auch gegen Personen ergriffen werden, von denen anzunehmen ist, dass sie für den Beschuldigen bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Beschuldigte ihren Anschluss benutzt. Auch die übrigen oben erwähnten Ermittlungsbefugnisse beschränken sich nicht auf den Beschuldigten sondern können auch Dritte betreffen.

Nicht zuletzt dem Bundesverfassungsgericht ist es zu verdanken, dass die Strafverfolgungsbehörden die meisten dieser neuen Befugnisse nur bei Verdacht auf besonders schwere Straftaten einsetzen dürfen. Dazu gehört auch der Landesverrat.

Journalisten, ihnen zugegangene oder selbst erarbeitete Unterlagen und ihre Quellen genießen ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 Abs. 1 StPO). Entsprechende Unterlagen dürfen auch nicht beschlagnahmt werden (§ 97 Abs. 5 StPO). Der Schutz des Inhalts selbst erarbeiteter Materialien und den Gegenstand entsprechender Wahrnehmungen entfällt jedoch bei besonders schweren Straftaten, zu denen auch der Landesverrat gehört (§ 53 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StPO).

Weder das Zeugnisverweigerungsrecht noch der Beschlagnahmeschutz sind hier also einschlägig. Dies wiegt deshalb besonders schwer, weil sich das Ermittlungsverfahren gegen Journalisten richtet, deren Tätigkeit die für die Demokratie essenzielle Pressefreiheit des Artikels 5 Abs. 1 Grundgesetz verwirklicht:

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Die herausragende Bedeutung der Pressefreiheit hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt, insbesondere in seinem „Cicero-Urteil“ vom 27. Februar 2007 verdeutlicht:

„Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind daher von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat. Dementsprechend gewährleistet Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG den im Bereich von Presse und Rundfunk tätigen Personen und Organisationen Freiheitsrechte und schützt darüber hinaus in seiner objektiv-rechtlichen Bedeutung auch die institutionelle Eigenständigkeit der Presse und des Rundfunks. Die Gewährleistungsbereiche der Presse- und Rundfunkfreiheit schließen diejenigen Voraussetzungen und Hilfstätigkeiten mit ein, ohne welche die Medien ihre Funktion nicht in angemessener Weise erfüllen können. Geschützt sind namentlich die Geheimhaltung der Informationsquellen und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse beziehungsweise Rundfunk und den Informanten. Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann.“

(– 1 BvR 538/06 , Rnr. 42) –

Wenn Journalisten und deren Informanten damit rechnen müssen, dass die eigens zu ihrem Schutz geschaffenen Vorschriften – Beschlagnahmeschutz, Zeugnisverweigerungsrechte – nicht mehr wirken, weil gegen die Journalisten selbst ermittelt wird, ist die Pressefreiheit in Gefahr.

Wir wissen nicht, ob und inwieweit die oben genannten Ermittlungsinstrumente in dem Verfahren gegen netzpolitik.org bereits verwendet worden sind oder ob ihr Einsatz geplant ist. Angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erscheint es mir ziemlich unwahrscheinlich, dass es zu einer Anklageerhebung wegen Landesverrat oder gar zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen wird.

Eines hat die Bundesanwaltschaft mit ihren außergewöhnlichen Vorgehen, das in diametralem Gegensatz zu ihrer demonstrativen Hemmung in Sachen NSA-Überwachung steht, allerdings schon erreicht: Eine Verunsicherung des Vertrauens – nicht nur bei Journalisten – in das Funktionieren unseres Rechtsstaats.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schaar

26 Kommentare

    Heinz Ellman | 31. Juli 2015 at 14:29

    Vielen Dank für diese ausführlich Darstellung!

    Wie kann es sein, dass der Verfassungsschutz jahrelang seiner Aufgabe nicht nachkommt, Spionageabwehr zu betreiben? Wie kann es sein, dass der Generalbundesanwalt, nachdem der NSA Chef vor ein paar Tagen öffentlich das Abhören zugegeben und gerechtfertigt hat, immer noch keinen Anfangsverdacht sieht? Wie kann es sein, das der BND der NSA zuarbeitet und der Generalbundesanwalt keinen Handlungsbedarf sieht? Wie kann es sein, dass er stattdessen denen, die das öffentlich kritisieren und Beweismittel beschaffen, vor’s Schienbein tritt?
    Dieser Generalbundesanwalt, dieser Verfassungsschutz, dieser BND und nicht zuletzt diese Regierung sind mit ihren Handlungen und Unterlassungen eine ernste Gefahr für die vielbeschworene „freiheitlich demokratische Grundordnung“.

      Auch einen herzlichen Dank an Herrn Schaar für diese fundierte Darstellung!
      Zur Fragestellung von Herrn Ellman möchte ich anmerken, dass die Organisationsstruktur und die Machtverhältnisse relativ klar sind und sich die Fage sogar in einem Satz beantworten lässt: Der BND ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der NSA und hat die Aufgabe das deutsche Parlament zu beaufsichtigen (nicht umgekehrt).

    Unsere Angestellten (Die im Staatsapparat arbeitenden Menschen) machen alles mögliche Hinter unserem Rücken. Wenn jemand uns informiert, dann sollen die auch noch ins Gefängnis.
    Der Staat sind wir. Hinter unserem Rücken hat gar nichts zu passieren.
    Was für Möglichkeiten gibt es , diesen Machtmissbrauch zu verfolgen?
    Die im Staatsapparat arbeitenden Menschen (unsere Angestellten) , wie gehen die mit ihren Chefs um.
    Was maßen die sich an. Haben sie immer noch nicht kapiert , dass wir nicht ihre Untertanen sind?
    Nichts darf hinter verschlossenen Türen zu passieren.

    Noch nie war es mir ( 77, Kriegswaise ) wirklich gelungen, mich mit unserer BRD zu identifizieren ( s. Wiederbewaffnung, Wirtschaftsaufschwungs- Verherrlichung lässt / ließ Wahrung der öffentlichen = Bürgerangelegenheiten „nebensächlich“ erscheinen, Verarmung wird hingenommen, ebenso das falsche Sparen an unserer jungen Generation z.B. der Instandsetzung von Schulen, Finanzierung ( incl.Gleichstellung ) von viel mehr Lehrern, Geiz im Bereich Entwicklungshilfe usw. ) und zu erkennen, was das „C“ unserer Bundaskanzlerin eigentlich erfüllt. Widerständig müssen auch wir Alten bleiben. IBA,1.8.15.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel,
    sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Heiko Maas,

    für eine Demokratie ist die Freiheit der Presse lebenswichtig. Wenn die Blogger Markus Beckedahl und Andre Meister vertrauliche Unterlagen von Geheimdiensten veröffentlichen und dadurch Missstände aufdecken, werden sie genau dem gerecht, wozu die freie Presse in unserer Demokratie da ist.

    Doch Generalbundesanwalt Harald Range ermittelt wegen Landesverrats gegen die beiden Journalisten – ein Vorgang, wie es ihn seit Jahrzehnten in Deutschland nicht mehr gegeben hat. Gleichzeitig weigert sich Range, gegen die Verantwortlichen der NSA- und BND-Überwachungsaffäre vorzugehen. Das Verhalten Ranges ist ein Skandal!

    Frau Merkel, Herr Maas, verteidigen Sie die Pressefreiheit. Bewegen Sie den Generalbundesanwalt dazu, die Ermittlungen einzustellen – und ziehen Sie personelle Konsequenzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    http://www.campact.de/pressefreiheit

    Albert Hollmann | 1. August 2015 at 12:55

    Hallo Herr Schaar,

    vielen Dank für Ihre rasche Reaktion und Ihren informativen Ausführungen, bin sehr erfreut darüber!

    Bei unseren Volksvertretern würde ich mir mehr Transparenz anstatt Geheimhaltung wünschen. Dann hätte es garnicht erst zu einem vermeintlichen Geheimnisverrat kommen müssen/können.

    Viele Grüße,
    Albert Hollmann

    PS: Tippfehler im zweiten Absatz: es fehlt ein n am Ende von „eingeleitete“, und im letzten Absatz: evtl. „ihrem“ anstatt „ihren“.

    Matza Johannes | 1. August 2015 at 13:56

    Ich kann mich nur den vorigen Meinungen und Darstellungen anschließen.
    Es ist für mich kein Geheimnisverrat, wenn auch peinlich.
    Es ist Pflicht der – verantwortungsvollen – Journalisten solche Wurzeln
    eventuellen demokratischen Übels bekannt zu machen.
    Ich bitte die Regierung diese u.ä. Fälle von Strafverfolgung als Spionage freizustellen !
    Johannes Matza

    Harald Schrank | 2. August 2015 at 16:58

    Nicht nur der Vorfall an sich ist bedenklich; bedauerlich ist auch, dass der Verfasser der obigen Zeilen nicht mehr in seinem vorherigen Amt ist – hat er sich doch als kritischer und kompetenter Datenschutzbeauftragter einen hervorragenden Namen gemacht. Damit war er natürlich gegenüber der Regierung auch unbequem; diese kann nun beruhigt sein, dass von der Nachfolgerin im Amt weder Kritik noch Kompetenz auf diesem Niveau befürchtet werden muss …
    Vielen Dank für Ihre frühere Arbeit, Herr Schaar, ich hoffe trotzdem, dass uns Ihr Sachverstand und Ihr bürgerliches Verantwortungsbewusstsein nicht „nur“ in Blogs erhalten bleibt!

    Manfred Frank | 2. August 2015 at 23:36

    Freiheit, sowohl Presse- oder Meinungsfreiheit, ist ein Deutschland schon längst historie.

    Anderst kann es kaum sein, das Menschen, die Skandale aufdecken, nicht geschützt sondern verfolgt werden.

    Das fing (im großen Stiel) mit Snowden an, und geht nun mit unseren eigenen Jurnalisten weiter.

    Es wird Zeit, das unsere Regierung wieder(endlich) eine Regierung des Volk’s(entscheid) wird.

    Liebe Bundesregierung,

    Regieren im Namen und für das Volk heißt, alles zu tun um uns zu schützen, nicht uns Dumm zu halten und gegen uns (das Volk) zu arbeiten.

    Regieren im Namen und für das Volk heißt, das man nicht, um einen Betrüger oder Verbrecher zu fangen, 80 Millionen Bürger durch Kontrollen oder Auflagen strafen muss. DAS ist UNVERHÄLTNISMÄßIG!

    Regieren im Namen und für das Volk heißt, den Wohlstand ALLER zu mehren, nicht durch Umverteilen, sondern durch schaffen von Möglichkeiten zur Selbsthilfe und Schutz vor Ausbeutung.

    Regieren im Namen und für das Volk heißt, für Vollbeschäftigung zu sorgen, jedoch nicht durch Verwaltungsaufwand.

    Regieren im Namen und für das Volk heißt, die nächsten Generationen nach bestem Wissen und Können auszubilden, nicht in Großklassen auf unterstem Nievea, wo der Lehrer quasi Gefänginissaufseher ist.

    Regieren im Namen und für das Volk heißt, im BESTEN Interesse der Mehrheit des Volkes zu entscheiden und nicht den Intressen von Lobbys nachzukommen oder um sich selbst zu bereichern.

    Regieren im Namen und für das Volk heißt, unsere (des Volk’s) Privatsphäre zu schützen, nicht diese an die NSA zu verkaufen.

    Regieren im Namen und für das Volk heißt, das man seine Gehälter als „Volksvertreter“ konkret und transparent am Wohlergehen des Volkes (Einkommen = BIP x Prokopfeinkommen / Arbeitslosenquote³ x Staatsverschuldung³ oder so ähnlich) fest macht, und nicht pauschal erhöht.

    Regieren im Namen und für das Volk heißt, das man die Anwesenheit auf Parlamentssitzungen als Ehrensache ansieht, und sich nicht nur für 5 Minuten reinsetzt um das Sitzungsgeld zu kassieren.
    Regieren im Namen und für das Volk heißt, Gesetze mit Weitsicht zu erlassen, und nicht nur für die nächste Wahlpereiode zu denken.

    Regieren im Namen und für das Volk heißt, das man für die von einem im Namen des Volkes getroffenen Entscheidungen auch Haftet, mit seinem gesamten persönlichen Vermögen, wie das jeder Bürger und auch jeder Geschäftsmann für seine Entscheidungen tut, und das man nicht an falschen Entscheidungen fest hält, wie das die Grünen mit ihren Umweltschutzprojekten, die sich nach einigen Jahren als absolut Schwachsinnig, nicht dem Umweltschutz zuträglich und als Belastung für Bürger, Staat und Industrie herrausgestellt haben, so gern tun (Grüner Punkt & die Mülltrennung durch dafür nicht ausgebildete und qualifizierte Menschen(die Büger), Solarförderung, S21, und vieles Mehr.

    Regieren im Namen und für das Volk heißt, keine Schulden und Altlasten an die nächste Generation zu vererben, sondern ein mit fetten Rücklagen ausgerüstete Staatskasse und ohne Investitionsstau an die nächste Regierung zu übergeben, deren Ziel ist, das noch zu verbessern.

    Regieren im Namen und für das Volk heißt, klare Aussagen zu tätigen, Stellung zu beziehen und zu 100% zu seinen Aussagen zu stehen (Wahlkampfversprechen) oder sich als Lügner aus der Poliktik zurückzuhiehen (BER Flughafen, Hamburger Oper, Stuttgart 21, usw. noch nie gabs so viele hochnotpeinliche Projekte in Deutschland, über dem deutschen Volk lacht die Sonne über die deutsche Regierung die ganze Welt)

    Regieren im Namen und für das Volk heißt, unser Grundgesetz und damit unsere Freiheit zu schützen, zu achten und zu MEHREN!

    Regieren im Namen und für das Volk heißt, Bürokratie zu reduzieren und einfache und gute Lösungen zu finden, denn in einem fairen Steuersystem braucht niemand mehr als einen Bierdeckel um seine Steuerschuld zu erklären, oder eine Vignette für die Maut, wo wir doch als quasi einzige in der EU KFZ Steuer bezahlen und die „Ausländer“ noch nicht mal die Betriebskosten der Maut tragen. Fragt doch mal die Schweizer, wie das bei Ihnen war! Die hat man auch so übers Ohr gehauen wie uns. In der Schweiz deckt der von Ausländern eingenommen Anteil der Autobahnmaut ungefähr 70% der BETRIEBskosten des MAUTsystems (von Straßeninstandhaltung sprechen wir noch lange nicht, da kommt kein einziger Rappen an, von den Mauteinnahmen). Es kostet die Schweizer also Geld, das Ausländer Autobahnmaut bezahlen. Klasse System. Wir sind die BRD, bei uns wirds besser, denn unsere Betriebskoten sind um ein VIELFACHES höher! Und in guter Gesellschaft von BER, S21 und HH Oper und Elbtunnel, wird das Mautsystem natürlich um den Faktor 4 zu billig gerechnet und der Terminplan um den Faktor 8 zu kurz. Wir erinnern uns alle an das Chaos der Mauteinführung mit Toll-Collect.

    Regieren im Namen und für das Volk heißt, zu tun was uns, also DEUTSCHLAND voran bringt.

    DAS tut unsere Regierung derzeit leider NICHT! Also ändert was dran. Ihr könnt es.

    Denn wir sind das Volk in EWIGKEIT, Amen.

    Ein Gutenachtgebet für unsere Bundesregierung, vielleicht hilfts ja, wenn sichs die Herren und Damen unters Kopfkissen legen, auch wenn das mir in der Schulzeit nie geholfen hat.

    Gruß
    Manfred Frank

    Thomas Weicker | 3. August 2015 at 9:50

    Vielen Dank, Herr Schaar, dank Ihrer Ausführungen verstehe ich jetzt, worum es hier eigentlich geht.
    Man will den beiden Herren und ihrer Umgebung mitteilen: Von jetzt an werdet ihr belauscht, d.h. wir kommen Euch jetzt mit den Methoden der NSA, gegen die wir selbstverständlich nicht ermitteln können, weil wir viel zu eng mit ihr verbandelt sind und sie uns das sowieso nicht erlaubt.
    Ihr aber hütet Euch und haltet besser mal den Mund, sonst kommen wir Euch auf die Spur und Euren Quellen.

    So macht man sie vorsichtig bis mundtot.

    Das sind mir ja mal feine Methoden, so ausgeklügelt, fast schon hintersinnig.

    Und wem fiel, als er hörte, Herr Range käme aus Celle, nicht gleich das „Celler Loch“ ein?
    https://de.wikipedia.org/wiki/Celler_Loch

    Herzlichen Dank,
    Thomas Weicker

    Ich danke von ganzem Herzen dem Herrn Schaar für die sachlichen Informationen. Den Kommentaren kann ich voll und ganz folgen und besonders dem auführlichen Kommentar von Herrn Manfred Frank gilt meine volle Zustimmung. Das ist doch nur noch Dummenfang, was uns als ‚Demokratie- alle Macht geht vom Volke aus ‚ eingeredet werden soll! Es ist kaum noch zu überbieten, was die deutsche Bevölkerung sich von ihrer ‚Regierung‘ für Theater nach dem TEILE und HERRSCHE- Prinzip sowie ‚gib dem Volk Brot und Spiele‘ vorspielen lässt. Leute informiert euch und dann empört euch- gemeinsam. Wir sind die Macht- die öffentliche Meinung und 99 % !

    Thelen-Khoder | 3. August 2015 at 21:27

    Hochverehrter Peter Schaar!

    Die Anzeige gegen den „Spiegel“ erstattete 1962 Friedrich August Freiherr von der Heydte (siehe Titelgeschichte vom 21.11.1962: „ZEITGESCHICHTE / VON DER HEYDTE. General-Anzeiger“ unter http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45124776.html), hochdekorierter Soldat an fast allen europäischen Fronten im Zweiten Weltkrieg, Fallschirmjäger, Statthalter der deutschen Statthalterei des katholischen Ritterordens vom Heiligen Grabe zu Jerusalem, Vorsitzender der „Abendländischen Aktion“, Mitbegründer der reaktionären Organisation „Rettet die Freiheit“, Vorsitzender der „Christlich-Demokratischen Hochschulgemeinschaft“, Mitglied der CSU, Professor für Völkerrecht und bayerisches Staatsrecht an der Universität Würzburg, Brigadegeneral d. R.. Leiter der „Instituts für Staatslehre und Politik“, Autor zahlreicher Bücher, darunter „Der moderne Kleinkrieg als wehrpolitisches und militärisches Phänomen“ (Würzburg 1972, neu aufgelegt 1986 mit einem Vorwort von LaRouche) und „ ,Muß ich sterben, will ich fallen…’.Ein ,Zeitzeuge’ erinnert sich“ (Berg am See 1987, Vohwinckel-Verlag).

    Seit nunmehr sechseinhalb Jahren beschäftige ich mich mit dem „Fall“ Hans Roth, einem ehemaligen Studenten des Freiherrn in Würzburg, über den „Report Mainz“ am 1.12.2008 berichtete (http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=4124472/pv=video/gp1=4248512/nid=233454/1nob9as/index.html), seit etwa zwei Jahren nun mit diesem Freiherrn, der seit 1953 durch das CEDI im Escorial eine große Rolle gespielt hat. Der „Rosenkranz-Parachutist“ (Hermann Göring) und „Fallschirmprofessor“ (vgl. Birgit Aschmanns „ ,Treue Freunde …“) trat durch die Geschichte um Hans Roth in mein Leben, über den „Report Mainz“ am 1.12.2008 berichtete (siehe auch das Forum zur Sendung). Meine aktuelle Petition für Hans Roth wird von der GEW Hessen auf ihrer Internetseite http://www.gew-hessen.de/aktuell/themen/berufsverbot/details/neue-petition-fuer-hans-roth/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=5546cde7109c2d95abca13c6224e2ac9 unterstützt.

    Friedrich August Freiherr von der Heydte und seine Anzeige wegen „Landesverrats“ – so groß und mächtig und heute noch weitgehend unbekannt (trotz oder wegen seinem Buch „Der moderne Kleinkrieg“, seinem „strategischen Modell“ der „verdeckten Operationen“).

    „Manchmal schien es, als sei das deutsche Volk für die Wahrung eines Geheimnisses noch nicht reif genug …“, schreibt er zur „Spiegel-Affäre“ in seinen Lebenserinnerungen „ ,Muß ich sterben, will ich fallen. Ein Zeitzeuge erinnert sich“.

    „Manchmal schien es, als sei das deutsche Volk für die Wahrung eines Geheimnisses noch nicht reif genug …“

    Nadja Thelen-Khoder
    http://www.swr.de/forum/read.php?2,34480

    Na ja als Opfer würde ich die Betreiber des Blogs definitiv nicht sehen. Erstens wird das Verfahren sowieso eingestellt und diese Aufmerksamkeit die sie erhalten haben wird kaum jemand so in der nächsten Zeit so hinbekommen.
    Übrigens spannende Recherche dazu: http://projekt-wahrheit.de/alle_artikel/politik/netzpolitik.org_und_der_landesverrat_alles_nur_show.html

    Offensichtlich besteht hier eine Fehleinschätzung bezüglich der Zurordung zwischen den Begrifflichkeiten der Verschlusssachenanweisung (VSA) und des Strafgesetzbuches (StGB).
    Wenn in § 93 Abs. 1 StGB von einem „schweren Nachteil“ die Rede ist, findet dies wohl eher seine Entsprechung im Verschlusssachengrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“, wo sich eine unbefugte Kenntnisnahme nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken kann.
    Der „schwere Nachteil“ gem. § 93 Abs. 1 StGB wäre demnach zwischen den Verschlusssachengraden „VS-NfD“ und „VS-Vertraulich“ einzuordnen.
    Woraus im Sinne des StGB folgen würde, dass alle mindestens „VS-Vertraulich“ eingestuften Sachverhalte mit Bezug auf die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland als Staatsgeheimnisse anzusehen sind.
    Mit der unbefugten Veröffentlichung der „VS-Vetraulich“ eingestuften Unterlagen wäre danach der Tatbestand des § 93 Abs. 1 StGB uneingschränkt verwirklicht und eine unsachgemäß
    begründete Verfahrenseinstellung rechtswidrig

    Peter Schaar | 12. August 2015 at 18:47

    Sehr geehrter Herr/Frau Dago,

    sollte Ihre Einschätzung richtig sein, wäre tatsächlich jede (rechtmäßig) zumindest als VS-V gestempelte Unterlage ein Staatsgeheimnis. Diese Ansicht kann ich nicht teilen, zumal es immer auf die Prüfung des Einzelfalls ankommt. Auch die mir bekannte einschlägige Literatur zu §§ 93ff StGB kommt zum Ergebnis, dass allein die „Sekretur“, also der Geheim-Stempel nicht ausschlaggebend ist, sondern dass die „schweren Nachteile“ konkret nachzuweisen sind. Im Hinblick auf die Exzeptionalität der Landesverratsregelungen – gerade in Abwägung zur Pressefreiheit – ist die relativ niedrige Einstufung eher ein Indiz dafür, dass hier keine Staatsgeheimnisse offenbart wurden.

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